Die Interpellation zum Pauschalreisegesetz (PRG) von Nationalrätin Christa Markwalder, welche aus familiären Gründen eng mit der Reisebranche verbunden ist, hat Früchte getragen. Der Bundesrat hat im Frühling eine Stellungnahme abgegeben. Die Antworten weisen zwar auf eine krasse Verkennung der Realität in der Reisebranche hin. Es werden aber auch Lösungen thematisiert, mittels derer das Problem der Reisebüros, welche sich gemäss PRG illegal verhalten, künftig in den Griff gekriegt werden soll. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Nicht-Einhaltung von Artikel 18 des PRG, welcher die Sicherstellung der Kundengelder betrifft, künftig unter Strafe gesetzt werden soll. Dagegen wird von einer Bewilligungspflicht für Reisebüros abgeraten.
In 22 Jahren Bestehen hat das PRG die Situation nicht verbessert. Das Gesetz wurde von Beginn weg falsch aufgegleist und hat wegen dem Mangel an Kontrollorganen oder Sanktionsmöglichkeiten keine Wirkung entfaltet. Warum sollte man jährliche Beiträge an einen Garantiefonds bezahlen und fünfstellige Bankgarantien hinterlegen, wenn das Bundesparlament schon 1992 entschied, dass das PRG «zivilrechtlich konzipiert» ist und Sache der Konsumenten sei? Manche halten sich trotzdem daran die heute noch 463 als -B-Reisebüros beim Mailinghouse Flühmann gelisteten Agenturen ohne Kundengeldabsicherung scheren sich nicht darum und kommen damit durch.
Zum Zeitpunkt der Ausformulierung und Einführung des PRG betrieb die Outgoing-Reisebranche in Bern kein Lobbying das hat sich inzwischen geändert. Der SRV muss kämpfen, um in Bern auf die mangelhafte Umsetzung des PRG hinzuweisen. Im Gegensatz dazu wird in der Presse bei spektakulären, nicht gedeckten Pleitefällen ein Bild der Reisebranche gezeichnet, das den seriösen und gesetzeskonformen Reisebüros ein Dorn im Auge sein muss. Die Presse verschweigt zudem gerne, dass auch der Konsument, der sich auf der Suche nach dem tiefsten Preis an dubiose Agenturen wendet, einen Teil der Verantwortung trägt.
Die Motion, welche derzeit ausgearbeitet wird und in Kürze von Christa Markwalder eingereicht werden soll, hat ein klares Ziel: Das PRG muss so definiert werden, dass es nicht mehr jedermann nach eigenem Gusto auslegen und folglich umgehen kann. Und wenn es tatsächlich zur Einführung saftiger Bussen bei Verstössen kommt, werden künftig sowohl Reiseveranstalter wie Reisebüros zur Kasse gebeten. Das dürfte die Branche «bereinigen», und zwar hin zum Positiven.
Dominique Sudan/ Chefredaktor TI français
