Das Logo des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche ist beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum in Bern als Marke eingetragen. Kunden, die beim Garantiefonds austreten (müssen), dürfen das Logo nicht weiterverwenden. Wer dies trotzdem tut, verstösst gegen die Bestimmungen und macht sich strafbar. Der Garantiefonds hat aber offensichtlich keine Übersicht darüber, wer das Logo missbraucht die Kontrolle ist laut Stiftungspräsident André Dosé unglaublich schwierig. Der Fall Click&Travel ist für den Garantiefonds zwar unkritisch, dennoch kratzt die illegale Verwendung des Logos am Image des Garantiefonds schliesslich ist es ein Qualitätssiegel. Und: Click&Travel ist kein Einzelfall Dosé sagt, man habe sogar physische Kontrollen vor Ort durchgeführt und Nutzer aufgefordert, das Logo zu entfernen.
Das Gütesiegel hält also nicht immer, was es verspricht. Die grosse Frage: Interessiert es den Kunden überhaupt, ob der Veranstalter eine Kundengeldabsicherung hat, bzw. weiss der Otto-Normalverbraucher überhaupt, was der Schweizer Garantiefonds macht und was eine Kundengeldabsicherung ist? André Dosé sagt, das sei selten der Fall. Eine Ad-hoc-Umfrage von TI untermauert dies. Lediglich ein knappes Viertel der angefragten Privatpersonen wusste, was der Schweizer Garantiefonds ist und was er tut. Hinzukommt, dass einige der Personen die Kundengeldabsicherung mit der Reiserücktrittsversicherung verwechselten.
Offensichtlich besteht ein Aufklärungsbedarf. Der Hinweis auf der Internetseite des Schweizer Reise-Verbands (SRV), der Kunde solle vor der Buchung darauf achten, dass das Reisebüro eine Sicherstellung der Kundengelder gewährleiste, reicht nicht aus, wenn niemand weiss, was das überhaupt ist. Wieso tun sich der SRV und die Kundengeldabsicherer nicht zusammen und starten eine Aufklärungs-Kampagne? Diese würde nicht nur die Branche stärken, sondern auch verhindern, dass das Logo missbraucht wird. Die soziale Kontrolle funktioniert in der Schweiz bekanntlich sehr gut.
Erna Jonsdottir



