ERV deckt Höhenkrankheit nicht mehr ab (Ausgabe 2015-03)

Trekkingboom löst negative Schadenfallentwicklung aus.

Mit dem Boom bei Abenteuer- und Aktivferien wie Trekking und dem Drang von Vielreisenden, in neue, unbekannte Sphären vorzustossen, haben Reisen in extrem hohe Bergmassive wie die Anden oder zum Himalaya massiv zugenommen. Da die Reisezeit meist beschränkt ist, rechnen immer mehr Reisende – und zum Teil auch die TOs – zu wenig Zeit für die notwendige Akklimatisation an die extremen Bedingungen und grossen Höhenunterschiede ein. Die Folge – immer mehr Fälle von Höhenkrankheit samt damit verbundenen Zusatzkosten werden den Versicherern gemeldet. 

Die Europäische Reiseversicherung (ERV) beugt nun vor, wie Geschäftsführer Thomas Tanner erklärt: «Diese Entwicklung entspricht nicht mehr dem Solidaritätsgedanken einer Versicherung. Wir haben deshalb per 1. Dezember 2014 die Folgeschäden aus  Höhenkrankheit wie z.B. Repatriierungskosten etc.  aus unserem Leistungskatalog gestrichen. Ab einer Schlafhöhe (Übernachtungsort) von 4000 Meter über Meer können Kostenfolgen aus einer Höhenkrankheit nur noch mittels Zusatzprämie von CHF 268 abgedeckt werden.»

Auf Anfrage von TI bei der Allianz Global Assistance (AGA) erklärt Andy Keller (Leiter Tourismus), dass die Höhenkrankheit bei der AGA grundsätzlich nach wie vor versichert sei. Fälle, bei denen grobfahrlässiges Verhalten vermutet wird, müsse man hingegen prüfen.

UH