
In seinem neuesten Newsletter erläutert der Rechtsanwalt Rolf Metz die Sachlage zu heiklen Themen, darunter ist das neue Datenschutzgesetz, aktuell die Treibstoffzuschläge und die längeren Flugzeiten nach Ostasien.
Neues Datenschutzgesetz
Im Herbst 2020 verabschiedete das Parlament das neue Bundesgesetz über Datenschutz, welches am 1. September 2023 in Kraft tritt. Dies bedeutet, dass ab diesem Datum sämtliche Datenschutzerklärungen und die damit verbundene Prozesse (Cookies, Tracking usw.) den neuen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Das Gesetz enthält keine Übergangsfristen.
Wer die Datenschutz-Grundverordnung der EU umgesetzt hat und anwendet, wird nur kleinere Anpassungen vornehmen müssen. Wer noch keine Datenschutzerklärung hat oder (nur) nach dem bisherigen Recht, wird eine neue Datenschutzerklärung benötigen und Prozesse usw. anpassen müssen.
Zurzeit fehlen aber noch die Ausführungsbestimmungen und die Detailvorschriften sind noch nicht bekannt. Im Moment bringt es gemäss Metz nicht viel, bereits mit der Umsetzung zu beginnen. Allerdings sollte man das Thema im Auge behalten um möglichst rasch die Umsetzung einleiten zu können.
Höhere Flugpreise
Viele Fluggesellschaften erheben aufgrund der steigenden Kerosin-Preise Treibstoffzuschläge. Aber auch andere Transportmittel wie Reisebusse, Schiffe usw. sind davon betroffen.
Ein Reiseveranstalter darf die erhöhten Transportkosten bei einer Pauschalreise auf den Reisenden überwälzen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Mit dem Reisenden muss eine Preiserhöhungsklausel vereinbart sein. Dies geschieht in der Regel in den Reisebedingungen. Mit anderen Worten müssen die Reisebedingungen Vertragsbestandteil sein (siehe dazu auch Art. 4 Abs. 2 Bundesgesetz über Pauschalreisen).
- In den Reisebedingungen muss auch der Modus der Berechnung des neuen Preises enthalten sein (dies ist häufig nicht der Fall).
- Und die Preiserhöhung muss spätestens drei Wochen vor Reisebeginn mitgeteilt werden.
- Preiserhöhungen von mehr als 10% sind wesentliche Vertragsänderungen, welche der Reisende nicht akzeptieren muss.
Längere Flugzeiten
Aufgrund der Sperrung des russischen Luftraums dauern Flugreisen nach Ostasien (Japan, China, Korea) bis zu 3,5 Stunden länger. Kann deshalb der Teilnehmer an beispielsweise einer Japan-Pauschalreise deshalb kostenlos annullieren?
Da die normale Flugreise bereits zwölf Stunden und weil eine Japan-Pauschalreise mehrere Tage dauert, dürfte diese verlängerte Flugreise keine wesentliche Änderung im Sinne des Pauschalreisegesetzes sein und entsprechend nicht zum kostenlosen Reiserücktritt berechtigen. (TI)
