
Ein Komitee unter der Federführung der Verbände GastroSuisse, Expo Event und Schweizerischer Gewerbeverband (SGV) lancierte die Volksinitiative ‘Für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall’, kurz Entschädigungs-Initiative .
Das Ziel der Initiative ist gemäss den Initianten, Unternehmen und Selbständigerwerbende im Bereich Kultur, die im Epidemiefall massgeblich von behördlichen Massnahmen betroffen sind, möglichst rasch Unterstützung erhalten. Die Regelung soll Verzögerungen verhindern und der Politik den notwendigen Handlungsspielraum verschaffen.
Die Outgoing-Reisebranche war von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sehr stark betroffen. Deshalb fragt TRAVEL INSIDE beim Schweizer Reiseverband (SRV) nach, weshalb diese Initiative nicht durch die Teilnahme im Initiativkomitee unterstützt wird.
Vielschichtige Gründe die dagegen sprechen

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Martin Wittwer, Präsident SRV, erklärt, dass die Gründe, wieso der SRV diese Initiative nicht unterstützt vielschichtig seien. «Eine Krise ist immer etwas Unvorhergesehenes. Dafür braucht es situationsgerechte Massnahmen wie unsere Branche sie während der Pandemie mit den Krediten, der Kurzarbeits- und Erwerbsersatzentschädigungen sowie Härtefallhilfen erfahren durften – keine vorgefertigten Gesetzestexte die dann an den Bedürfnissen der betroffenen Betrieben vorbeizielen. Grundvoraussetzung, dass diese Entschädigungsinitiative zum Tragen kommt ist, dass der Bund behördliche Anordnungen ergreift.»
Wittwer: «Die Outgoingbranche hätte mit diesem Gesetzestext keine geregelte Entschädigung erhalten, da der Bund beispielsweise nie angeordnet hat den Verkauf von Reisen einzustellen oder die Reisebüros zu schliessen*. Für die Reiserestriktionen ins Ausland (beispielsweise Einreiseverbot nach Australien) waren immer die jeweiligen Länder zuständig. Lediglich bei der Rückreise aus Risikogebiete zurück in die Schweiz wurden Auflagen festgelegt.»
Und er zieht dieses Fazit: «Mit diesem Gesetzestext würde aus unserer Betrachtung die Outgoing-Branche keinen Mehrwert erhalten, respektive keinen einzigen Franken an Entschädigungen mehr generieren.»
*Reisebüros waren nur ganz zu Beginn der Pandemie auch geschlossen. (Anm. der Redaktion)
Stellungnahme von Gastro Suisse
Auf Nachfrage von TRAVEL INSIDE nimmt Gastro Suisse wie folgt Stellung: «Gastro Suisse führt die Geschäftsstelle des Initiativvereins für eine geregelte Entschädigung im Epidemiefall. Wie Sie hier sehen können, sind die Initianten breit aufgestellt. 40 Organisationen sind im Initiativverein vertreten, wobei die Allianz weiter wächst. Der Initiativtext wurde zusammen mit rund einem Dutzend Branchenorganisationen, Wirtschaftsdachverbänden und Kulturverbänden sowie mit Rechtsexperten erarbeitet. Dieser bezieht sich nicht nur auf Kulturschaffende. Die Initiative macht bei den Unternehmen, Selbständigen und Angestellten keinen Unterschied zwischen den Branchen. Massgebend ist die wirtschaftliche Betroffenheit durch behördliche Massnahmen im Falle einer Epidemie. Jedoch bezieht sich das Wort ‘Freischaffende (im Bereich Kultur)’ nur auf die Kulturbranche. Dies in Anlehnung an die bisherige Verwendung des Wortes ‘Freischaffende’ in der geltenden Gesetzgebung.»
Hans-Peter Brasser
Initiativ-Text
- Art. 95a Entschädigung im Epidemiefall
Der Bund erlässt Vorschriften über die Entschädigung von Betrieben und Selbständigerwerbenden sowie Freischaffenden im Bereich Kultur im Epidemiefall.
