

Wir haben wieder einmal News von der MWST Front in Deutschland. Die Registrierungspflicht für Drittland (also Nicht-EU) Veranstalter und Reisebüros in Deutschland wurde auf den 1. Januar 2027 verschoben.
Ein Schweizer Veranstalter oder ein Schweizer Reisebüro, welches Leistungen in Deutschland an eine nicht MWST-pflichtige Person (also an einen Privatkunden) verkauft, kann dies noch bis 31. Dezember 2026 tun ohne sich in Deutschland als MWST-pflichtiges Unternehmen zu registrieren. Und damit Umsatzsteuer abzuliefern und natürlich Vorsteuern geltend zu machen. Somit bleibt Kroatien nach wie vor das einzige Land, welches seit einiger Zeit die Registrierung verlangt.
Gerüchte, wonach ebenfalls Portugal, Österreich und Schweden die Registrierungspflicht einführen wollen, haben sich bis anhin nicht bestätigt. Es ist also auch in diesen Ländern in nächster Zeit nicht damit zu rechnen.
Yves Bruttin








