Wegen einer Wertverminderung durch Fluglärm reichten 1998 Liegenschaftenbesitzer in Opfikon-Glattbrugg gesamthaft 18 sogenannte Pilot-Klagen ein. Die dafür zuständige eidgenössische Schätzungskommission hat nun entschieden, dass lediglich in drei Fällen von einem Minderwert ausgegangen werden könne. Als Richtschnur wurde dabei stipuliert, ein Anspruch auf Entschädigung bestehe nur bei einem schweren Schaden. Dieser müsse deutlich mehr als 10% des Gesamtwertes der Liegenschaft ausmachen.
Die Anwälte der Unterlegenen werden die Entscheide beim Bundesgericht anfechten. Gemäss SIAA (Swiss International Airport Association) kommt dem nun nochmals aufgeschobenen Erstentscheid wegweisende Bedeutung zu, geht es doch in der Praxis um total 18’000 ähnliche Fälle. Im schlimmstmöglichen Fall geht die SIAA von Forderungen in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken aus. Die Übernahme dieser Kosten würde die Chancen der Schweizer Flughäfen im internationalen Wettbewerb weiter vermindern.
