Hogg Robinson hatte im Oktober 2005 im Zusammenhang mit dem Verkauf der strategischen Geschäftseinheit «BTI Central Europe» bei der Genfer Handelskammer eine Schiedsklage gegen Kuoni eingereicht. Die Klagesumme lag bei über CHF 230 Mio. Damit machte Hogg Robinson diverse Ansprüche aus dem Kaufvertrag von Dezember 2003 geltend. Das Schiedsgericht hat Kuoni nun zu einer Zahlung von etwa CHF 6 Mio. zuzüglich Zins sowie zu einem noch zu bestimmenden Schadenersatz für tatsächlich entgangenen Gewinn aufgrund von nicht übertragenen einzelnen Geschäftsreisekunden sowie zur Übertragung derselben verurteilt.
Hogg Robinson hatte in der Klage als entgangenen Gewinn für diese noch nicht übertragenen Kunden einen einstelligen Millionenbetrag gefordert. Kuoni bestreitet die Höhe des von Hogg Robinson behaupteten Schadens. Alle übrigen Ansprüche von Hogg Robinson wurden vom Schiedsgericht in dem Teilurteil endgültig abgewiesen.
Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Schiedsgericht noch über die genaue Höhe des geforderten Schadenersatzes wegen Nichtübertragung vereinzelter Geschäftsreisekunden und die Modalitäten für die Übertragung dieser Kunden befinden.
Die Kuoni-Gruppe hatte für Prozessrisiken bereits in den Vorjahren Rückstellungen gebildet und geht aufgrund des ergangenen Teilurteils davon aus, dass diese ausreichend sind.
