
Die Tage rund um Weihnachten und Neujahr sind bei Reisenden besonders beliebt, deshalb erwartet die Flughafen Zürich AG ein erhöhtes Passagieraufkommen. Damit bei der Reise alles reibungslos verläuft, gibt der Flughafen einige nützliche Tipps.
Darf das Fondue oder ein ferngesteuertes Auto ins Handgepäck?
In der Weihnachtszeit bringen viele Reisende Geschenke oder Schweizer Spezialitäten für Freunde, Verwandte und Bekannte im Ausland mit. Dabei gilt wie immer: Möglichst wenig Handgepäck mitnehmen und genau prüfen, was erlaubt ist.
Kulinarische Produkte wie Fertigfondue dürfen sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Das dazugehörige Rechaud darf ausschliesslich im Aufgabegepäck transportiert werden und nur, wenn es keine Brennpaste oder Brennflüssigkeit enthält und frei von Dämpfen ist.
Ein ferngesteuertes Auto für die Enkelkinder kann mit eingebauten Batterien im Hand- und Aufgabegepäck mitgeführt werden, sofern es die Bedingungen erfüllt: Die Batterie darf maximal 100 Wh haben, die Nennenergie muss klar ersichtlich sein, und das Gerät muss gegen unbeabsichtigtes Einschalten gesichert sein. Zudem ist die Anzahl der elektronischen Geräte mit Batterien begrenzt. Geräte ohne Batterie sind frei zugelassen.
Wintersportausrüstung wie Schlittschuhe oder Geschenke mit flüssigem Inhalt, die keine Gefahrengüter enthalten, gehören ebenfalls ins Aufgabegepäck. Für Batterien, Feuerzeuge, E-Zigaretten, Gaskartuschen und Lawinenrucksäcke gelten spezielle Vorschriften. Brennpasten, Feuerwerk, Wunderkerzen, Farben, Säuren, giftige und ätzende Stoffe etc. sind im Gepäck gänzlich verboten.
Eine Suchfunktion auf der Flughafen-Website gibt Auskunft darüber, welche Gegenstände in welches Gepäck gehören oder ggf. zuhause bleiben müssen.
e-Gate-Nutzung neu für Passagiere ab 12 Jahren
Die e-Gates in der Lokaleinreise und in der Einreise B stehen neu auch Reisenden ab 12 Jahren – statt wie bisher ab 18 Jahren – zur Verfügung.
Die im Einzelfall weiterhin erforderlichen Nachkontrollen erfolgen wie bisher an den Nachkontrollschaltern. Bestehende Anforderungen wie ein biometrischer Pass, die Staatsbürgerschaft der Schweiz oder eines EU-/EWR-Landes oder eine gültige schweizerische Aufenthaltsbewilligung (C und B) bleiben Voraussetzung für die Nutzung der e-Gates, auch für die mitreisenden Kinder. (TI)








