
Von Mai bis Dezember 2024 fand die SRV-Weiterbildung ‘Sustainable Travel Challenge’ statt gemäss dem Schweizer Reiseverband (SRV) ein Grosserfolg. Rund 600 Teilnehmende hat die Academy verzeichnet.
Davon haben knapp 500 Teilnehmende die Challenge erfolgreich bestanden– sie erhalten in diesen Tagen ihr SRV-Zertifikat als Zukunftsgestalter*innen, teilt der SRV mit.
Über die Sustainable Travel Challenge
Die von der Fachgruppe Nachhaltigkeit entwickelten Module deckten die drei Dimensionen ökologische Verantwortung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und gesellschaftliche Solidarität ab.
Sie reichten von Meeresschutz über Kinderrechte, bis hin zu Overtourismus oder barrierefreiem Reisen und wurden von diversen Partner*innen durchgeführt.

«Ganz offensichtlich war es für viele Teilnehmende ein Bedürfnis, sich in den unterschiedlichsten Nachhaltigkeitsthemen weiterzubilden und vertiefte Einblicke und konkrete Anwendungsmöglichkeiten im Alltag zu erhalten, um Kundinnen und Kunden zukunftsorientiert beraten zu können», freut sich SRV-Geschäftsführerin Andrea Beffa.
Die Fachgruppe Nachhaltigkeit werde weiterhin solche Weiterbildungsmöglichkeiten erarbeiten und anbieten, teilt der SRV mit. Insgesamt absolvierten die Teilnehmenden 12 Themenbereiche, TRAVEL INSIDE berichtete.
Das gibt es über das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu wissen
Zudem informiert der SRV darüber, dass am 28. Juni 2025 der EAA European Accessibility Act (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) in Kraft treten wird.
Im Rahmen des Gesetztes wurden Richtlinien entwickelt, welche einen Rahmen für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen bieten. Das Gesetz betrifft auch die Schweiz, denn es gilt auch für Unternehmen, die ihren Sitz ausserhalb der EU haben, ihre Produkte aber in der EU vermarkten.
In der digitalen Welt werde Barrierefreiheit immer mehr zur Selbstverständlichkeit, erklärt der SRV. Sie sorge dafür, dass auch Menschen mit Behinderungen auf Webanwendungen, Onlineshops und Webseiten zugreifen können.
Ausserdem würden Suchmaschinen Webseiten bevorzugen, die klare Strukturen, aussagekräftige Überschriften und alternative Texte für Bilder bieten.
Eine Webseite, die Flugtickets oder Hotelzimmer verkauft, fällt gemäss dem SRV unter die Kategorie ‘elektronischer Geschäftsverkehr im B2C-Bereich’. Hier müssten beispielsweise interaktive Elemente wie Datumsauswahl oder Sitzplatzreservierung für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bedienbar sein.
Allerdings würden B2B-Webseiten zunächst nicht direkt von den neuen Regelungen betroffen sein. Zur Überprüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit gibt es gemäss dem SRV zahlreiche Tools und Ressourcen. Ein Beispiel sei das kostenlose WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool). (TI)
