Fünf Jahre nach dem definitiven Aus der Swissair wird den für den Absturz der Schweizer National-Airline verantwortlichen Verwaltungsräten und Geschäftsleitungsmitgliedern der Prozess gemacht. Das ist grundsätzlich gut so. Es kann nur von Nutzen sein, wenn der grösste Crash in der Schweizer Wirtschaft detailliert aufgearbeitet wird. Und die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, weshalb die Swissair nicht überlebte.
Dass einzelne Angeklagte schweigen, andere die Medien benutzen, um ihre Sicht der Dinge zu unterstreichen, ist verständlich. Dass einige Medien daraus eine Show machen, liegt im Trend der Zeit. Es schadet auch nichts, wenn dadurch das Interesse an der an sich trockenen Gerichtsarbeit zunimmt.
Doch sind die Herren Honegger, Bruggisser, Corti und die anderen Angeklagten Straftäter? Ist Selbstüberschätzung, Missmanagement und Unfähigkeit strafbar? Kaum jemand wird behaupten, dass im Swissair-Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung Wirtschaftskriminelle gesessen haben. Sie haben den Airline-Konzern ja nicht absichtlich in den Abgrund geführt. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass sich alle Angeklagten strafbar gemacht haben. Ob das Gericht auch so entscheidet, wird sich zeigen.
Bestraft werden die Angeklagten aber so oder so: Ihr Ruf ist weltweit geschädigt. Am Beispiel von Philippe Bruggisser, der bei South African Airways nicht landen konnte, ist deutlich geworden, dass die Swissair-Chefs in der Airline-Branche schlechte Karten haben und vermutlich in der Wirtschaft generell.
Und spätestens seit dem Swissair-Crash ist hoffentlich allseits klar, dass Verwaltungsräte eben auch «Verantwortungsräte» sind. Nicht Parteizugehörigkeit oder Beziehungen sollten jemanden befähigen, in einem Verwaltungsrat Einsitz zu nehmen, sondern sein Fachwissen und sein Leistungsausweis in der betreffenden Branche.



