«Es muss eine Kontrollinstanz auf Bundesebene geben» (Ausgabe 2014-37)

Das Pauschalreisegesetz soll von Grund auf erneuert werden. Der SRV befürwortet die Einführung von Sanktionsmechanismen. Dafür wird im Herbst eine parlamentarische Motion eingereicht.

Herr Kunz, inwiefern hat das vor über 20 Jahren verfasste Pauschalreisegesetz (PRG) die Reisebranche verändert?

Ganz ehrlich: Es hat nichts verändert. Die meisten Reisebüros verfügen über eine Kundengeldabsicherung für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses. Aber sobald Kunden zu Schaden kommen wie z.B. letztes Jahr bei Biber Travel, ist der Medienrummel gross und die ganze Branche wird in Mitleidenschaft gezogen.

Wie viele Reisebüros halten sich nicht ans PRG?

In der Datenbank der Mailinghouse Flühmann sind 1166 A-Reisebüros mit Kundengeldabsicherung aufgeführt, daneben aber auch 463 B-Reisebüros ohne Kundengeldabsicherung. Letztere machen 28,4% der Branche aus, das ist enorm.

 

Wieso können so viele Reisebüros aus-serhalb des Gesetzes agieren?

Früher war das Verhältnis zwischen Produzent und Vertrieb klar geregelt: Ersterer stellte die Reisen zusammen, Zweiterer verkaufte sie. Im Problemfall lag die Verantwortung klar beim Reiseproduzenten. Doch der Markt hat sich verändert und «Dynamic Packaging» ist Alltag. Ich bezweifle, dass es heute noch Reisebüros gibt, die ausschliesslich vom Verkauf von Pauschalreisen leben. Doch selbst als Produzent kann ein Reisebüro auf die Kundengeldabsicherung verzichten, denn es gibt keinerlei Kontrollinstanz und keine Strafen. Unschön ist, dass Reisebüros ohne Kundengeldabsicherung einen Konkurrenzvorteil geniessen, weil sie ja keine Kosten für die Jahresgebühr und die Bankgarantie bzw. das Sperrkonto tragen.

Warum beliefern Produzenten solche Agenturen denn weiterhin?

Eben weil es ein Gesetzes-Vakuum gibt. Ein TO oder Reisebüro, das sich nicht ans Gesetz hält, kann problemlos seine Produkte in der Publikumspresse anpreisen oder an Ferienmessen teilnehmen. Jeder will Geschäfte machen, doch werden dabei eventuelle Konsequenzen oft willentlich übersehen. 

Der Bundesrat hat eine Interpellation zum PRG beantwortet. Was halten Sie von der Antwort?

Besonders folgende Aussage ist bedenklich: «Entsprechend der zivilrechtlichen Konzeption des Pauschalreisegesetzes hat der Gesetzgeber im Jahr 1992 bewusst entschieden, die Durchsetzung des Gesetzes ausschliesslich in die Hände der Konsumentinnen und Konsumenten zu legen (AB 1992 N 1691ff.).» Eine solche Argumentation ist doch unglaublich!

Was wird der SRV jetzt unternehmen?

Wir sind froh, mit Nationalrätin Christa Markwalder eine Parlamentarierin gefunden zu haben, welche sich des Problems bewusst ist und welche sich auf politischer Ebene für dieses Anliegen einsetzen will. Sie wird diesbezüglich in Kürze eine Motion im Parlament einreichen. Diese setzt dort an, wo der Bundesrat selber in seiner Antwort formuliert, dass eine Durchsetzung der Sicherstellungspflicht möglich wäre, wenn man die Verletzung von Artikel 18 im PRG unter Strafe stellt. Die ursprünglich vorgesehene Strafbestimmung wurde aus dem Gesetzestext gestrichen, weshalb ein Vollzugsdefizit beim PRG herrscht. Wir sind aber klar der Meinung, dass Kundensicherheit und Konkurrenz-Fairplay das Herzstück des PRG sein müssen und es deshalb auf Bundesebene eine Kontrollinstanz geben muss, welche Strafen verhängen kann, etwa in Form gesalzener Bussen. Das würde den einen oder anderen nicht gesetzeskonformen Marktteilnehmer sicher zum Nachdenken bewegen.

DS/JCR