Der ruinöse Preiskampf rund um den Globus führt zu Verspätung, Überbuchung und Annullation im Flugverkehr. An der Tagesordnung sind zudem wechselnde Buchungs-Varianten. Die Agenten können ein Lied singen davon (wie auch von der ADM-Praxis zu ihren Lasten).
Sollen die Fluggastrechte die Konsumenten für den wildgewordenen Markt entschädigen, verdienen Reisebüros mit Flugtickets kein Geld und sind dem Treiben der Akteure ausgesetzt. Was lässt sich hier vorkehren? Zunächst sollte der Kunde verstehen, dass sein Reisebüro für und gegen die Wirren im Luftverkehr nichts kann und das Buchen von Flugtickets zunehmend eine Gefälligkeit darstellt. Aber aufgepasst, dass diese nicht dennoch zu einer Haftung führt!
Wichtig ist beim Vermitteln von Flugreisen: Wer fliegen will, muss die Transportbedingungen von Fluggesellschaft und IATA anerkennen.
Das Reisebüro richtet das Buchen so ein, dass der Kunde diese AGB kennt und akzeptiert; sie müssen also vor der Buchung bereits zugänglich sein. Ansprüche aus Fluggastrechten sind innert Frist direkt und oft vor Ort an den Transporteur zu richten. Dabei sind standardisierte Meldeverfahren einzuhalten. Reisebüros schaffen für ihre Kunden Mehrwert, indem sie darüber in den Reisedokumenten informieren.
Konkret geht es bei den Fluggastrechten um Unterstützung, Betreuung und pauschale Ausgleichsleistung bei den obgenannten Leistungsmängeln. Der Absturz eines deutschen Airbus in Frankreich im März 2015 zeigt beispielhaft, was in den internationalen Übereinkommen zur Luftfahrt wichtiger noch ist: die Sicherheit von Leib und Leben des Passagiers. Zudem besteht eine Haftung für Beschädigung, Verlust oder Verspätung von Gepäck. In der Praxis erweist sich für den Fluggast zudem oft als schwierig, von der Fluggesellschaft die Pauschale beispielsweise für die grosse Verspätung tatsächlich zu erhalten. Ein Hinweis auf den Ombudsman oder das Bundesamt für Zivilluftfahrt hilft wenig; beide erklären sich für nicht zuständig für die Fluggastrechte. Diverse Unternehmen versprechen, die Pauschale gegen eine Beteiligung daran für den Fluggast einzutreiben. Ob ihr Erfolg das verbleibende Entgelt für den Fluggast wert ist, ist eine andere Frage.
Das Reisebüro lässt im Umgang mit Fluggastrechten nach all dem Pragmatismus walten. Wer scharf ist auf den billigsten Preis, mag getrost selbst buchen. Alle anderen Kunden wissen die umsichtige Beratung im Umgang mit Fluggesellschaften zu honorieren.



