Harziger Start beim Fair Reisegarant (Ausgabe 2016-12)

Die Genossenschaft hat auf grösseres Interesse gehofft – und unterschätzte den administrativen Aufwand.

Am 1. Januar ging die Reisebürovereinigung Fair mit ihrer Genossenschaft, dem Fair Reisegarant, an den Start. 

«Seitdem haben wir diverse Anfragen erhalten, erste Aufnahmen wurden getätigt», erklärt Verwaltungsmitglied Marcel Gsell. Die Zahl der Teilnehmer liege derzeit leicht unter den Erwartungen. «Wir informieren darüber, sobald wir etwas näher an unseren Zielsetzungen sind.» 

Als Geschäftsführerin wurde Anna Varlamova (Sunshine Reisen) eingesetzt, sie kümmert sich v.a. um die Administration, diesen Aufwand habe man unterschätzt. Auf Wunsch der Teilnehmer prüft man derzeit verschiedene Revisionsgesellschaften zur Kontrolle der Rücklagen. Aus Kostengründen wollte man sich dies erst sparen. Der Abschluss einer Rückversicherung hingegen steht derzeit nicht zur Debatte. «Unser Rechtsberater hat uns abgeraten, weil wir damit dem eidg. Versicherungsgesetz unterstünden. Wir sind aber keine Versicherung, sondern wollen den Teilnehmern die Umsetzung des Pauschalreisegesetzes Art. 18 ermöglichen.» Der Rechtsanwalt Peter Krepper stellt gegenüber TI in Frage, «ob Kundengeldabsicherer nicht generell dem Versicherungsgesetz unterstehen, dies wäre an striktere gesetzliche Bedingungen geknüpft». Im Fokus des Fair Reisegarant steht das Prinzip des Sicherungsscheins. Mit diesem kann der Kunde die Absicherung seines Feriengeldes online überprüfen. «Das funktioniert einwandfrei», so Gsell. Die Reisebüros störe es nicht, dass sie pro Sicherungsschein ein Entgelt von CHF 2.50 abliefern müssen.

Zur Bildung von Rückstellungen habe man Einlagen – u.a. aus der Fair-Vereinskasse – gemacht. Diese würden für einen Ernstfall reichen, so Gsell. Einsicht wolle man im Geschäftsbericht nach einem Jahr geben.

JW