Touristische Dienstleistungen werden in Island mit 24% oder einem reduzierten Satz von 11% besteuert. Wie TI erfahren hat, sorgt der Staat mit einem neuen Mehrwertsteuer-Gesetz für Gesprächsstoff und Kopfschütteln: Seit dem 1. Januar 2016 werden Dienstleistungen, die bisher steuerfrei waren, mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 11% besteuert.
Laut Angaben der staatlichen Steuerbehörde RSK handelt es sich dabei um Dienstleistungen wie den Passagier-Transport auf dem Luft-, Land- oder Seeweg ausgeschlossen sind IATA-Mitglieder wie die Icelandair sowie Schneemobil-Ausflüge, Reittouren und Whalewatching. Wie seitens der Island-Spezialisten Kontiki Reisen, Island Tours, Island Pro Travel, Glur Reisen und AG Traveltrend zu vernehmen ist, gab es zwar Gerüchte über diese Neuerung; wann und ob diese überhaupt kommen würde, war unklar.
Grund für den ÄRGER ist die Tatsache, dass die Veranstalter ihre Sommerkataloge bereits gedruckt hatten, als Island dieses Gesetz erliess. Darüber informiert wurde laut der Umfrage niemand. «Wir haben uns die Informationen selber via RSK geholt», sagt Adalsteinn Hjartarson, Geschäftsführer von Island Pro Travel. Die Folgen mit oder ohne Info: Alle in Island eingekauften Dienstleistungen sowie die Marge der TOs bzw. Reisebüros, die der neuen Besteuerung unterliegen, kosten nun mehr als im Katalog ausgewiesen. Der Verlust für die Veranstalter kann noch nicht beziffert werden.
Wie Adalsteinn Hjartarson und Sandra Röthenmund, Chief Operation Officer Island Tours, erklären, können sie diese Erhöhung teilweise umgehen, weil die neu gegründete Firma Iceland Pro Services in Hamburg die Einkäufe tätigt und sie damit nur teilweise mit dieser reduzierten Mehrwertsteuer belastet werden.
Anders klingt es seitens Bruno Bisig, CEO Kontiki: «Diese Regelung wäre eine Diskriminierung des TO-Vertriebskanals. Die Rechtsgrundlage ist unklar, das Gesetz muss zuerst internationale Rechtsgültigkeit erlangen.» Steuerexperten der Rewe-Reisesparte DER Touristik würden nun überprüfen, ob es überhaupt eine rechtliche Grundlage gebe.
Martin Wäger, Geschäftsführer AG Traveltrend: «Dieses Gesetz ist nicht wasserdicht. Ich habe noch nichts unternommen, weil ich sicher bin, dass das Ganze bald vom Tisch ist.» Das Gesetz sei wie ein Spuk und sorge nur für Verwirrung. Selbiges sagt Anne-Marie Bürgi, stv. Geschäftsführerin Glur Reisen.
EJO



