Kleinst-Reisebüros: Wie sicher sind die Kundengelder? (Ausgabe 2014-32)

Wenn für die Unternehmer die Garantiesummen bei den Kundengeldabsicherern zu hoch sind, greifen sie zu anderen Mitteln.

Wann immer über ein kleines Reisebüro berichtet wird, taucht rasch die Frage nach der Kundengeldabsicherung im Rahmen des Pauschalreisegesetzes auf. Denn auch (oder gerade) die Kleinst-Büros treten immer mehr als Mikro-Touroperator auf.

Das letzte Beispiel war das Ein-Frau-Büro Webook.ch. Nach dem Firmenporträt im TI folgte rasch der erste Leserbrief, der in Frage stellte, ob hier die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Webook-Inhaberin Nathalie Sassine nahm dazu Stellung: «Wie viele andere Kleinst-Reisebüros ist auch Webook.ch keinem Garantiefonds angeschlossen.» Grund seien die hohen Garantiesummen, die hinterlegt werden müssten – in ihrem Fall wären dies mindestens CHF 30000, je nach Fonds. «Das ist für uns ‹Kleine› einfach nicht zu erfüllen. Unsere Kundengeldabsicherung ist deshalb privat geregelt, mittels eines eigens dafür erschaffenen Sperrkontos.»

Beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche ist man sich bewusst, dass die Garantiesumme für ein kleines Start-up eine Hürde sein kann. «Aber die zu hinterlegenden Beträge beruhen auf langjährigen Erfahrungswerten», sagt Geschäftsführer Stefan Spiess, «und die Kundengeldabsicherung ist schlicht eine gesetzliche Bestimmung, an die sich auch Start-ups zu halten haben. Das unternehmerische Argument sticht hier nicht.»

Gegen Lösungen wie diejenige von Webook hat Spiess grosse Vorbehalte. «Um sich gegen finanzielle Risiken abzusichern, ist es sicherlich sinnvoll, wenn ein Mikro-Touroperator eigene Reserven bildet. Technisch betrachtet würde ein solcher Reservebetrag einer Einzelfirma bei einer Liquidation aber in die Konkursmasse fallen. Damit wären die Kundengelder nicht wie vom Gesetz vorgesehen abgesichert.» 

Er wirft zudem weitere Fragen auf: Wer gibt Gewähr, dass bei Liquiditätsproblemen nicht schon vorher auf die Reserve zugegriffen wird? Und handelt es sich wirklich um ein echtes Sperrkonto? «Für ein solches bräuchte es nämlich eine externe Körperschaft, und es müsste sichergestellt sein, dass auf dem Konto nicht die eigentlichen Kundenzahlungen enthalten sind», erklärt Spiess. Wenn dann sogar die grössten Schweizer Veranstalter ein Büro wegen fehlender Kundengeldabsicherung nicht beliefern würden, sei die Behauptung, man habe eine Absicherung für die Kunden, «mindestens irreführend».

SJ