Monatliche Abrechnung nicht mehr möglich (Ausgabe 2015-51)

Ab 1. April 2016 gelten im BSP Schweiz und Liechtenstein einige neue Regelungen. Die Überweisungen können nicht mehr monatlich erfolgen, sondern mindestens zweimal im Monat. Gemäss dem SRV handelt es sich dabei um einen Kompromiss, den er aushandeln konnte: Die IATA hätte sogar eine zwingende wöchentliche Abrechnung verlangt; dies bleibt nun aber freiwillig. Auch dass

Ab 1. April 2016 gelten im BSP Schweiz und Liechtenstein einige neue Regelungen. Die Überweisungen können nicht mehr monatlich erfolgen, sondern mindestens zweimal im Monat. Gemäss dem SRV handelt es sich dabei um einen Kompromiss, den er aushandeln konnte: Die IATA hätte sogar eine zwingende wöchentliche Abrechnung verlangt; dies bleibt nun aber freiwillig.

Auch dass die Zahlungsfrist auf 8 Tage reduziert wird, konnte abgewendet bleiben; sie bleibt nun bei 15 Tagen. Wer die Abrechnung zweimal im Monat vollziehen möchte, muss eine Bankgarantie von CHF 25000 vorweisen. Der IATA-Vorschlag hätte bei CHF 35000 gelegen, auch hier gab es also einen Kompromiss. Eine wöchentliche Abrechnung verlangt tiefere Garantien, nämlich CHF 20000. Weiter gibt es eine Lockerung, ab wie vielen Strafpunkten für administrative Vergehen ein Agent auf «Default» gesetzt wird. Statt wie bisher vier Punkten innert einem Jahr sind es neu sechs Punkte.

SJ