Der Flughafen Zürich hat im letzten Herbst beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) um diverse Anpassungen des Betriebsreglements ersucht, welche nach der Verabschiedung des «Objektblatt Flughafen Zürich» im Rahmen des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) und einer Sicherheitsüberprüfung notwendig wurden.
Die wichtigsten Änderungen betreffen die neuen An- und Abflugrouten: Dort wird eine Entflechtung des Ostkonzepts angestrebt, welches aktuell ab 21.00 Uhr, während der deutschen Sperrzeit, zum Tragen kommt und Anflüge von Osten auf die Piste 28 mit Starts Richtung Norden auf den Pisten 32 und 34 vereint. Das Ostkonzept ist wegen zahlreichen sich kreuzenden An- und Abflugwegen ein Sicherheitsrisiko.
Deshalb wird eine Verlegung der Abflugrouten beantragt, ebenso ein Plangenehmigungsgesuch für Schnellabrollwege. Die Verlegung sieht bei den Abflügen südlichere Wege (über Opfikon/Wallisellen) und bei den Anflügen mehr Einreihungen über Süddeutschland vor. Ebenfalls neu beantragt wird eine Ausnahmeregelung für Starts von vierstrahligen Flugzeugen auf der Piste 32, analog der geltenden Regelung auf Piste 34. Des Weiteren soll unter anderem die Regelung zum Benützungsvorrang angepasst werden, sodass neu generell Verkehr nach Instrumentenflugregeln (IFR-Verkehr) gegenüber dem Sichtflugverkehr (VFR) Priorität erhält.
Bis zum 18. November kann sich jedermann zum neuen Betriebssystem äussern; es wird wie üblich mit Widerstand aus betroffenen Flughafenanrainer-Gemeinden gerechnet.
Parallel dazu haben Flughafen-Befürworter die Volksinitiative «Pistenverlängerung vors Volk» lanciert. Dies, weil der Zürcher Kantonsrat eine (vom Flughafen angestrebte) Verlängerung der Piste 28 im Westen und der Piste 32 im Norden im kantonalen Richtplan nicht eingetragen hat und ein Nein des Kantonsrats ab-schliessend ist, während ein Ja vom Volk umgestossen werden kann. Es geht also um eine Anpassung des Flughafengesetzes, damit das Volk in wichtigen Flughafenfragen immer das letzte Wort haben kann. Ob die Initiative zustandekommt, ist noch unklar.
JCR
