EUGH-URTEIL schafft Klarheit bei Fluggastrechten: Bei einer Flugverspätung von über drei Stunden steht den Passagieren eine Entschädigung zu. Doch wie wird diese Verspätung berechnet? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) besagt, dass ein Passagier erst wirklich angekommen ist, wenn er das Flugzeug verlassen darf. Als Ankunftszeit definiert der EuGH genau den Zeitpunkt, zu dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet und den Gästen das Verlassen des Fliegers gestattet wird. Diese Präzisierung gilt als Meilenstein beim Thema Ausgleichsforderungen gegen Airlines und dürfte Fluggäste und Airlines künftig vor unnötigen Rechtsstreitereien bewahren. Da die Schweiz die Fluggastrechte der EU übernommen hat, gilt das Urteil auch hier.
AEROPERS setzt in der Auseinandersetzung mit Swiss über einen neuen GAV zwar weiterhin auf Verhandlungen, aber «nicht um jeden Preis», und schliesst eine Klage wegen Vertrags- und Friedenspflichtverletzung nicht aus. So sei etwa die Auslagerung der B777 nicht verhandelbar, weil diese weder vertragskonform noch sinnvoll sei. Swiss sieht im Vertrag mit der Interessengemeinschaft pro GAV (IPG) vor, die neuen Langstreckenflieger B777 (ab 2016) den Piloten der Swiss European (Kurzstrecke) zu übergeben.
