In Zeiten von Kundengeld-Skandalen à la Andreas Wehrli oder Biber Travel ist es beinahe ketzerisch, den Sinn eines parlamentarischen Vorstosses zur Verbesserung des Pauschalreisegesetzes in Frage zu stellen. Darf man es trotzdem? Natürlich! Schliesslich ist das stationäre Reise-Business alles andere als eine boomende Branche, und das Nachwuchsproblem ist offensichtlich. Wer ein Reisebüro eröffnet, nimmt bereits tiefe Margen und ein erhöhtes Geschäftsrisiko in Kauf wenn er dann gleich zu Beginn noch einen höheren Betrag als Garantiezahlung hinterlegen muss, damit er sich nicht strafbar macht, wird er rasch vergrault.
Ob dieses Vergraulen eine schlechte Sache ist, ist hingegen eine andere Frage. Die Hürde kann durchaus sinnvoll sein, wenn sie Unternehmen vom Brancheneinstieg abhält, die sowieso auf wackeligen Beinen stehen. Man erinnere sich an die «Reiseboutique» im Jahr 2011, die zwar in todschicker Ausstattung und an bester Zürcher Verkaufslage daherkam, aber finanziell eine Totgeburt war. Wenn solche unseriösen Projekte künftig im Keim erstickt werden können, erhöht sich der Schutz für die Kunden.
Leider ist es nicht auszuschliessen, dass auch ein paar «Unschuldige» dadurch kriminalisiert würden sprich Reisebüros, die gar keine Pauschalreisen bündeln und demnach die Gelder auch nicht absichern müssen. Die Definitionen sind weder im Pauschalreisegesetz noch in der Motion unmissverständlich klar. Da es bei den heutigen Produktions- und Vertriebsprozessen aber sowieso kaum mehr ein Reisebüro gibt, das nicht wenigstens ab und zu als Veranstalter agiert, ist diese Unterscheidung schon bald vernachlässigbar und gehört eigentlich abgeschafft.
Doch egal, wie die Pros und Kontras lauten, ein Grundsatz muss gelten: Entweder man setzt das Pauschalreisegesetz konsequent durch oder man schafft es ab. Alles andere ist unfair gegenüber denjenigen, die sich korrekt verhalten.
Stefan Jäggi



