KMU tragen die Wirtschaft. Die meisten Reisebüros sind kleine oder mittlere Unternehmen. Zusammen mit den «Big Four» erwirtschaften sie im Outgoing jährlich über CHF 10 Mia. Umsatz. Diese volkswirtschaftliche Bedeutung der Reisebüros verpflichtet zum sorgsamen Umgang von Gesetzes wegen mit Preisbildung und Währung. Für das Reisebüro spielt es eine grosse Rolle, wie der Wettbewerb insbesondere mit dem Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) reguliert wird. Dies betrifft namentlich auch die Euro-Preise für ausländische Angebote. Im Inland ist zunächst zu beachten: Preisangaben dürfen Konsumenten nicht täuschen und gegenüber anderen Anbietern nicht unlauter sein. Der Gesamtpreis eines Angebots muss klar ersichtlich sein: «Flug nach Barcelona ab CHF 39» zum Beispiel ist zulässig nur mit konkreter Angabe «ab Flughafen Genf, exkl. Flughafengebühr, Abflug zwischen 25.5.30.6.2015, solange Vorrat».
Die PBV verlangt die Preisangabe sodann in CHF. Nach den Bundesbehörden muss die Umrechnung bei ausländischer Währung am selben Ort stehen wie das Preisangebot. Was bedeutet das für das Vermitteln ausländischer Angebote und Preise in der Schweiz?
Im Online-Verkehr erlaubt der Link am selben Ort auf einen Währungsrechner, den Preis in CHF zu kennen und zu vergleichen. Das erscheint rechtmässig, genügt dem Konsumentenschutz nach der Gerichtspraxis doch auch ein Link zu den für ein Angebot geltenden AGB. Wer einen simplen Währungsrechner nicht bedienen kann, bleibt besser offline. Beim Angebot «7 Tage Badeferien auf Teneriffa all incl. für 499 Euro» genügt der Hinweis im Katalog auf «Wechselkurs unter www.rechne-schön-selbst.ch» nach der PBV dagegen nicht, findet sich der CHF-Preis so doch nicht mehr selbenorts. Mit gedruckten Preislisten und Umrechnungstabellen aber gerät das Reisebüro zwangsläufig in die Wechselkursfalle.
Im Offline-Verkehr hinkt die PBV der Aufgabe, fairen Wettbewerb zu gewährleisten, damit zulasten der inländischen Vermittler und Anbieter hinterher. Wider deren wirtschaftspolitisch unhaltbare Benachteiligung sollte etwa das obenerwähnte Angebot «Teneriffa für 499 Euro für den Preis in CHF fragen Sie Ihr Reisebüro» künftig dem Wettbewerbsrecht Genüge tun. Derzeit ist das Seco mit Unterstützung durch den SRV daran, für Reisebüros die PBV zu überarbeiten. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.



