Geht ein Reisebüro Konkurs, stellt sich oft sofort die Frage, ob es über eine gesetzlich vorgeschriebene Kundengeldabsicherung verfügt. Immer wieder werden Kunden darauf hingewiesen, sich vor einer Buchung zu vergewissern, ob sein Reisebüro Teilnehmer bei einem Absicherer ist. Die Pflicht zur Überprüfung hört hier allerdings nicht auf: Auch ein Reisebüro oder Veranstalter muss Verantwortung übernehmen und seine Kundengeldabsicherung hinterfragen. Kann diese einen oder auch mehrere Schadenfälle gleichzeitig stemmen? Erst mit einer Antwort auf diese Frage können Reisebüros selbst davon ausgehen, dass ihren Kunden nicht erbrachte Leistungen im Konkursfall rückvergütet werden.
Genau an diesem Punkt müssen einige Absicherer aber noch ihre Hausaufgaben erledigen. Für eine Beurteilung über Sicherheit und Seriosität sind gewisse Faktoren entscheidend und diese zum Teil nicht zugänglich. Geschäftszahlen beispielsweise, welche über die finanzielle Lage Auskunft geben. Nur wenn die Deckungssumme in Relation mit dem Umsatz der abgesicherten Teilnehmer gesetzt werden kann, lässt sich abschätzen, ob ein grosser Schadenfall den Absicherer an seine Grenzen bringen würde. Eine Rückversicherung, welche im schlimmsten Fall greifen würde, müsste zudem selbstverständlich sein.
Nicht nur für die Mitglieder soll jedoch zusätzliche Transparenz geschaffen werden. Auch für die Kunden müssen gewisse Angaben öffentlich sein, so z.B. eine laufend aktualisierte Mitgliederliste. So kann er selbst überprüfen, ob sein Reisebüro über eine Absicherung verfügt oder eventuell ein Logo missbräuchlich verwendet.
Der neu gegründete Fair-Reisegarant will dem Kunden mit den Sicherungsscheinen in Sachen Transparenz entgegenkommen. Dieser kostet CHF 5 p.P., wovon das Reisebüro Fair die Hälfte abliefern muss. Grundsätzlich ist das eine gute Idee auch die Mitglieder der anderen Kundengeldabsicherer könnten diesem Beispiel folgen und ähnliche Bestätigungen an den Kunden ausgeben und dies sogar ohne zusätzlich anfallende Kosten.
Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und der STS bieten durch ihre Stiftungsstruktur nicht nur die sicherste Rechtsform, sondern gegenüber dem TPA und dem Fair-Reisegarant auch am meisten Transparenz. Natürlich muss dem Fair-Reisegarant zugutegehalten werden, dass er sich zurzeit in der Startphase befindet. Aber eben auch das kann ein Hinweis auf Sicherheit sein: Langjährige Kundengeldabsicherer können auf mehr Erfahrung zurückblicken und haben gegebenenfalls bereits aus Fehlern gelernt.
Jessica Weber



