Verteuert das BAZL mit weiteren Gebühren das Fliegen? (Ausgabe 2007-39)

Die Revision des Luftfahrtgesetzes sieht eine Konzessionsgebühr für Flughäfen und Airlines vor.

Verschiedene Meldungen über neue Gebühren, die das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) den Airlines auferlegen wolle, machten in den letzten Wochen die Runde. «Flughäfen und Airlines kommen an die Kasse» oder «Gebührenerhöhung zu Lasten der Airlines» war unter anderem zu lesen.
Es gehe um eine neue Abgabe, die von Flughäfen und Fluggesellschaften anhand der Anzahl Flugbewegungen bzw. Passagiere zu entrichten sei. Mit diesen Einnahmen wolle das BAZL zusätzliche Stellen finanzieren, die aufgrund der erweiterten Aufsichtspflicht anfallen würden. Letztlich seien die Passagiere die Leidtragenden – die Zusatzkosten würden von den Flughäfen und Airlines bestimmt auf die Ticketpreise aufgerechnet. Gleichzeitig mache es den Luftfahrtstandort Schweiz teurer und somit weniger wettbewerbsfähig.

TI wollte es genauer wissen und hat beim BAZL nachgefragt, ob, wie, wann und in welcher Form tatsächlich mit so einer neuen Gebühr zu rechnen ist. Daniel Göring, Kommunikationschef des BAZL, zeigt auf, welche Schritte auf politischer Ebene eingeleitet wurden, was in den kommenden Monaten auf der Agenda steht, und dass die Gebührenfragen nur ein Teil der Revision des Luftfahrtgesetzes darstellen.

Daniel Göring: «Auslöser für die aktuelle Diskussion ist der luftfahrtpolitische Bericht, den der Bundesrat Ende 2004 verabschiedet hat. Er zeigt auf, wo die Regierung Handlungsbedarf sieht und wo sie mit der Zivilluftfahrt hin will. Wichtigste Ziele sind die Aufrechterhaltung optimaler Anbindungen an das übrige Europa und die Welt sowie die Sicherung hochstehender Sicherheitsstandards im europäischen Vergleich. Um diese Ziele zu erreichen werden verschiedenste Erlasse neu angepasst, zentraler Punkt ist dabei die Revision des Luftfahrtgesetzes. Die Gebühren sind nur ein Punkt unter vielen in diesem Prozess.»
Göring betont, dass die Aufsicht über die zivile Aviatik, besonders über die kommerzielle, viel komplexer geworden sei und noch komplexer werde. Das verändere die Anforderungen an die Luftfahrtbehörden, nicht nur in der Schweiz. Das BAZL sei nicht mehr in der Lage, diese Aufgaben vollumfänglich abzudecken und habe deshalb im Frühling beim Bundesrat 44 zusätzliche Stellen beantragt. Dieser habe 20 Stellen bewilligt, allerdings mit der Auflage, dass diese Haushalte neutral sein müssten. Erreichen könne man das, indem das BAZL die bestehenden Gebühren anpasse. Die letzte Anpassung der Gebührensätze datiere aus dem Jahre 1996.

Göring führt weiter aus: «Für die restlichen 24 Stellen müssen wir Finanzierungsvorschläge unterbreiten, Eine Variante ist die Schaffung neuer Gebühren, zum Beispiel einer Konzessionsgebühr für Flughäfen und Fluggesellschaften. Der Hintergrund dieser Überlegung ist, dass mit einer Konzessionierung eines Flughafens oder einer Strecke im Linienflugbetrieb der Staat hoheitliches Recht vergibt. Wenn Flughäfen und Airlines damit Gewinn machen, so soll der Staat auch etwas davon haben. Ein anderes Beispiel für so eine Konzessionsgebühr sind die UMTS-Lizenzen.»

Zum aktuellen Stand des Prozesses erklärt Göring: «Der Vorschlag einer Gesetzesrevision liegt nun vor und wurde einigen ausgewählten Aviatikkreisen präsentiert. Jetzt wird er konkretisiert und geht dann an den Bundesrat. Erwähnenswert ist, dass die Gesetzesrevision auch Punkte zur Reduktion der Flugsicherungsgebühren auf den Landesflughäfen enthält. Wir gehen davon aus, dass die Vernehmlassung im Dezember beginnen kann. Dann können sich alle involvierten und interessierten Kreise dazu äussern. Anschliessend müssen wir die Botschaft dazu verfassen, die dann zur Behandlung ans Parlament geht.»

Mit der Gesetzesrevision wird laut Göring die Möglichkeit für neue Gebühren geschaffen, die Details müssten dann in der Gebührenordnung geregelt werden. Über die Höhe und Ausgestaltung eventuell neuer Gebühren will das Bazl zum heutigen Zeitpunkt noch keine Aussagen machen. Man sei noch in einem frühen Stadium der Diskussion. Kenner der Materie gehen jedoch davon aus, dass eine neue Gebührenordnung frühestens 2009 umgesetzt bzw. eingeführt werden könnte, vorausgesetzt niemand ergreift das Referendum.

Urs Hirt