Verträge sind da – SRV lehnt sie weiterhin ab (Ausgabe 2008-19)

Der Schweizerische Reisebüro-Verband (SRV) stellt ein Musterschreiben für Firmenkunden zur Verfügung.

Mit Datum vom 30. April 2008 haben Swiss und Lufthansa die im Januar
angekündigten Verträge für das neue Vorzugspreismodell an die
IATA-Agenturen verschickt. Die meisten Facts waren schon vorher klar.
Trotzdem gehen aus dem Vertrag noch weitere Details hervor:

• Die Gebühren von acht Franken für alle über GDS gebuchten Segmente werden für maximal sechs Flugcoupons verrechnet.
• Bei Annullierungen bis zum Vortag des Reiseantritts werden die Gebühren den Reisebüros rückerstattet.
• Swiss kann die Höhe der Gebühr von heute acht Franken jederzeit
mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten anpassen. In solchen Fällen
kann das Reisebüro den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen.
• Die Abrechnung erfolgt monatlich über BSP.
• Die Agenten erhalten von Swiss ticketbezogene Abrechnungsdaten in
elektronischer Form zur automatisierten Weiterverarbeitung in der
Finanzbuchhaltung.
• Die unterschriebenen Verträge müssen bis 16. Juni 2008 bei
Swiss/Lufthansa eintreffen, damit ab Oktober 2008 Preferred Fares
gebucht werden können.

In einem Informationsschreiben an die Mitglieder empfiehlt der SRV
weiterhin, die Verträge der beiden Airlines nicht zu unterzeichnen.
Zusätzlich stellt der SRV den Geschäftsreisen-Anbietern ein
Musterschreiben für Firmenkunden zur Verfügung.

In der Information heisst es: «Es ist uns bewusst, dass viele
Geschäftsreisen-Anbieter von den Firmen stark unter Druck gesetzt
werden. Wir haben deshalb ein Informationsschreiben verfasst, das Sie
individuell anpassen und Ihren Firmenkunden versenden können.» Das
Schreiben können die Mitglieder auf der SRV-Website finden. 

CP