Der Onlinehandel erleichtert den Einkauf von Waren und Dienstleistungen. Über Internet kauft man jederzeit vom Sofa aus Möbel, Kleider und Wein, meldet sich für eine Weiterbildung an oder bucht touristische Angebote. Rund die Hälfte der Reiseverträge wird hierzulande online geschlossen. Der Konsument wählt ein Angebot, der Reisevertrag kommt mit der Bestätigung durch das Reisebüro zustande. Besteht dabei ein Widerrufsrecht?
Wer als Konsument in der EU wohnt, hat für viele Geschäfte über Internet ein Widerrufsrecht, nicht aber für Pauschalreisen. In der Schweiz ist 2014 ein Widerrufsrecht im Onlinehandel im Parlament gescheitert. Bei online gebuchten Pauschalreisen gibt es also unabhängig vom Wohnsitz des Konsumenten kein gesetzliches Widerrufsrecht. Kunden in der Schweiz haben auch kein Widerrufsrecht für online gebuchte Nichtpauschalreisen.
Widerrufen darf der Konsument ein Haustür- oder ähnliches Geschäfte, zum Beispiel den Abschluss eines Reisevertrags nach ungefragtem Telefonanruf. Dies schützt vor Überrumpelung und gilt für Kunden mit Wohnsitz hierzulande wie auch in der EU 14 Tage lang. Das Recht gilt für Waren und Dienstleistungen des persönlichen oder familiären Gebrauchs ab 200 Franken und wenn der Kunde die Vertragsverhandlungen nicht selbst gewünscht hat.
Diese Regelung betrifft Reisebüros kaum. Zwar bieten findige Reisebüros mobile Reiseberatung an: Sie beraten Kunden am gewünschten Ort, zum Beispiel zu Hause, an der Arbeit oder auch telefonisch. Dafür wird ein Termin verabredet. Von Überrumpelung kann dann aber keine Rede mehr sein, es liegt kein Haustür- oder ähnliches Geschäft vor. Kommt es zur Buchung, besteht auch bei vorgängiger mobiler Reiseberatung kein Widerrufsrecht.
Höchstrichterlich offen ist, ob EU-Kunden gestützt auf die Richtlinie zum Verbraucherschutz für online gebuchte Nichtpauschalreisen ein Widerrufsrecht haben. Gegebenenfalls gälte dies wohl auch für die EU-Kunden von Schweizer Reisebüros. Im Übrigen steht es den Reisebüros jedoch frei, Kunden Widerrufs-Möglichkeiten zu gewähren oder auch nicht.
In der Praxis behelfen sich Reisebüros in den AGB mit Disclaimern, Stornoregeln sowie mit dem Hinweis auf die Mög-lichkeit, eine Reiseversicherung abzu-schliessen. Ein zusätzliches Widerrufsrecht für Onlinebuchungen braucht es hierzulande nicht; wer vom Onlinehandel überfordert ist, der sucht sich gescheiter persönliche Beratung im Reisebüro.



