Die neuen Richtlinien zur Preisbekanntgabe-Verordnung halten die Branche weiter auf Trab. Unsicherheit bei der Interpretation prägen die Diskussion, in die sich nun u.a. auch Kurt Eberhard, CEO Hotelplan Suisse, einschaltet. In seinem Feedback (siehe Seite 4) ruft er die Branche auf, sich stärker zu engagieren. Zudem sollen die Messeverantwortlichen mehr in die Pflicht genommen werden bis hin zu Vertragsklauseln, die den Ausschluss von Ausstellern ermöglichen.
Was sagen die Messeverantwortlichen dazu? TI hat in Zürich und St.Gallen nachgefragt. Stephan Amstad, Messeleiter Fespo: «Wir nehmen das Thema ernst und haben bereits in den letzten Jahren die Aussteller auf die Verordnungen hingewiesen. Aufgrund der neuen PBV-Richtlinien und der Erfahrungen an der Fespo 2016 werden wir genau prüfen, welche Massnahmen umgesetzt werden können.»
Sein Vorgesetzter und Bereichsleiter Messen bei der Bernexpo Groupe, Mischa Niederl, ergänzt: «Für alle unsere Messen gelten die AGB der Bernexpo AG. Zudem gibt es für jede Messe die Teilnahmebedingungen sowie eine Betriebsordnung des Standorts. Allen Regelwerken müssen die Aussteller bei der Anmeldung zustimmen.» Gemeinsam mit der Geschäftsleitung und der Rechtsberatung werde man nun genau abklären, was für alle Beteiligten die entsprechenden Rechte und Pflichten seien und was dies für die AGB und Teilnahmebedingungen in Sachen PBV heisse. «Bis zur Ausschreibung für die nächsten Ferienmessen werden wir so weit sein», verspricht Niederl. «Wir halten uns stets bei allen Veranstaltungen an die jeweiligen Gesetze und Verordnungen, sind aber keine Vollzugsbehörde.»
Die letzte Aussage von Niederl wird auch von Claudia Nyffeler, Messeleiterin der St. Galler Ferienmesse, geteilt. Direkten Handlungsbedarf sieht sie nach den diesjährigen Erfahrungen jedoch nicht: «Wir machen die Aussteller im Vorfeld der Messe mehrmals auf die PBV-Richtlinien aufmerksam. Ein weiterer Hinweis oder gar eine Bestätigung, dass man sie gelesen hat, bringt kaum etwas», sagt sie. Viel hilfreicher wäre ihrer Meinung nach eine klare und einfache Kommunikation, wer von der PBV nun wirklich betroffen sei und was erlaubt bzw. nicht erlaubt sei. «Dazu haben wir weder vom Seco noch von den kantonalen Vollzugsbehörden bis jetzt eine klare Definition bekommen», berichtet Claudia Nyffeler.



