
Das Preisüberwachungsgesetz in der Schweiz (PüG; SR 942.20) sieht vor, dass der Preisüberwacher missbräuchliche Preise, die nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs sind, verhindern oder beseitigen soll.
Dafür verwendet er ein mehrstufiges Verfahren, das auf Analysen zur Marktstellung, zur Wettbewerbssituation und zur Preisgestaltung aufbaut. Diese Abklärungen haben im Fall der Hotelbuchungsplattform Booking.com ergeben, dass sie dem PüG untersteht und dass die gegenüber Schweizer Hotels verwendeten Kommissionssätze missbräuchlich hoch sind.
Verhandlungen gescheitert
Der Preisüberwacher nahm mit Booking.com Kontakt auf mit dem Ziel, den Missbrauch mittels einer einvernehmlichen Regelung zu beseitigen. Trotz intensiver Verhandlungen gelang es nicht, eine solche Lösung zu finden. Nun zieht Bundesbern gemäss eigener Medienmitteilung die Konsequenzen.
Preissenkung um fast einen Viertel
Das Unternehmen mit Sitz in Amsterdam hat jetzt Post aus Bern bekommen: Laut Verfügung muss Booking.com seine Kommissionssätze gegenüber Schweizer Hotels verbindlich um knapp einen Viertel reduzieren.
Diese Senkung hat drei Monate nach Eintritt der Rechtskraft umgesetzt zu werden und wird für drei Jahre gelten. Der formelle Entscheid wurde nötig, weil keine einvernehmliche Lösung mit Booking.com gefunden werden konnte.
Ziel der Massnahme ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Hotels in einem weltweit harten Konkurrenzkampf und gleichzeitig mittelbar die finanzielle Entlastung der Kundschaft. Booking.com hat die Möglichkeit, gegen die Verfügung innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde zu erheben.
«Werden Berufung einlegen»: Booking.com nimmt Stellung
«Unsere Partner haben eine Vielzahl von Möglichkeiten, um ihre Unterkünfte an Kunden zu vermarkten. Sie haben die Wahl, ob sie ihre Unterkünfte auf unserer Plattform oder anderweitig anbieten wollen. Wir sind nicht einverstanden mit einer erzwungenen Senkung der Kosten für ein Produkt, das völlig optional ist. Wir werden Berufung einlegen. Es wird sich aufgrund dieser Entscheidung nichts an unseren Provisionssätzen ändern, bis das Ergebnis unseres Berufungsverfahrens feststeht», erklärt das Unternehmen gegenüber TRAVEL INSIDE. (TI)
