
In seiner Sitzung vom 27.4.2022 entschied der Bundesrat, beim Parlament eine punktuelle Verlängerung des Covid-Gesetz bis Juni 2024 zu beantragen. Er will damit erreichen, dass dem Bund einzelne bewährte Instrumente zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie weiterhin zur Verfügung stehen. Die meisten Bestimmungen des Covid-Gesetz sind bis zum 31.12.2022 befristet.
Gültigkeit des Covid-Zertifikat
Insbesondere beim Covid-Zertifikat besteht Verlängerungsbedarf. Dieses soll weiterhin international kompatibel sein, um die Reisefreiheit zu gewährleisten.
Daneben sollen die Kompetenzen zur Förderung der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln und die Regelung zum Schutz der vulnerablen Arbeitnehmenden verlängert werden.
Zudem soll die im Epidemiengesetz geregelte gesetzliche Grundlage für die SwissCovid-App verlängert werden, damit diese Applikation bei Bedarf wieder zur Verfügung steht. Schliesslich sollen auch die Bestimmungen für Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich und bei Grenzschliessung zur Wahrung des freien Verkehrs von Grenzgängerinnen und Grenzgängern verlängert werden.
Testkosten sollen weiterhin und insbesondere zum Schutz der vulnerablen Personen übernommen werden. Diese sollen gemäss Vorschlag weiterhin und bis Juni 2024 von der öffentlichen Hand getragen werden, allerdings ab 1.1.2023 von den Kantonen.
Keine Verlängerung von wirtschaftlicher Unterstützung
Die gesetzlichen Grundlagen für Wirtschaftshilfen und Härtefallmassnahmen sollen nicht verlängert werden.
Die Vorschläge gehen bis zum 9.5.2022 in die Konsultation der Kantone, Kommissionen und Sozialpartner. Die definitive Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat an das Parlament ist noch vor der Sommersession 2022 geplant.
Hans-Peter Brasser
