Der Kondor gewinnt die nächste Runde gegen den Kranich

Teilsieg im juristischen ‘Luftkampf’ um Zubringer-Konditionen für Condor gegen Lufthansa – ein finaler K.O. ist aber noch nicht in Sicht.
Der Fehdehandschuh zwischen den beiden Airlines wird vorerst nicht ausgezogen. ©Bildmontage: TRAVEL INSIDE

Zwischen Condor und Lufthansa hängt der Haussegen schief: Der Zankapfel ist das sogenannte Special Pro-Rate Agreement (SPA). Dieses langjährige Abkommen ermöglichte es Condor, bei Lufthansa zu günstigen Konditionen Zubringerflüge für ihre eigenen Langstreckendestinationen einzukaufen.

Da die beiden Airlines aber mittlerweile als direkte Konkurrenten auf diversen Strecken am Markt agieren, wollte Lufthansa dieses Abkommen per Ende Oktober dieses Jahres auslaufen lassen. Für Condor sollten fortan dieselben Konditionen wie für andere Partner-Airlines gelten – somit würden sich für den gestreiften Ferienflieger ab dem Winterflugplan die Zubringerflüge entsprechend verteuern.

Ein rechtlicher ‘Luftkampf-Hickhack’

Condor hatte deshalb dagegen geklagt und in erster Instanz vom deutschen Bundeskartellamt recht bekommen, das Oberlandgericht in Düsseldorf hingegen hatte diesen Entscheid danach aber zu Gunsten von Lufthansa wieder ausgesetzt.

In der nächsten Runde dieses rechtlichen ‘Luftkampfes’ hatte dann Condor seinerseits Rechtsmittel eingelegt, und zwar eine Stufe höher, beim Bundesgerichtshof (BGH). Dieser gab nun wieder Condor recht und hat nun entschieden, dass das Abkommen zwischen den beiden Airlines vorerst weiterzulaufen habe und somit nicht per Ende Oktober endet.

Finaler Ausgang könnte weiterhin Juristenfutter bieten

Abschliessend entschieden ist aber noch gar nichts, deshalb ist dieser vorläufige Erfolg von Condor höchstens als Teilsieg zu werten. Der Ferienflieger vermeldete denn gegenüber deutschen Medien auch, dass man weiterhin bestrebt sei, eine endgültige und aussergerichtliche Einigung mit Lufthansa am Verhandlungstisch zu erzielen.

Lufthansa hingegen äusserte sich zuletzt nicht mehr dazu, ob man die Gespräche mit Condor weiter fortsetzen wolle. Die nächste ‘Schlacht’ nach dem Waffenstillstand in diesem ‘Luftkampf’ könnte also durchaus wiederum auf juristischem Parkett ausgetragen werden. (CF)