Der SRV-Vorstand ist gegen Barbara Wohlfarths Anträge

SRV-Mitglied Barbara Wohlfarth reichte für die SRV-GV auf Madeira drei Anträge ein, zwei davon lehnt der SRV-Vorstand ab.
Der SRV-Vorstand im Bundeshaus ©SRV

SRV-Mitglied Barbara Wohlfarth, Geschäftsführerin der Reisecocktail GmbH, reichte für die Generalversammlung des Schweizer Reise-Verband (SRV) am 8. November 2024 auf Madeira zwei Anträge ein.

Vorstandsentschädigung und Abstimmungen über finanzielle Themen

Beim ersten Antrag ging es darum, dass über die Erhöhung der Vorstandsentschädigung die Generalversammlung befinden muss und dass Abstimmungen zu finanziellen Themen, wie auch die Erhöhung der Vorstandsentschädigung, anonym durchgeführt werden müssen.

Der SRV ist zwar dafür über Erhöhung der Vorstandsentschädigung abstimmen zu lassen, nicht aber dass Abstimmungen zu finanziellen Themen anonym durchgeführt werden müssen und begründet diese wie folgt:

Votum Vorstand zur Erhöhung der Entschädigung:

Vorstandsmitglieder erhalten pro Sitzungsteilnahme lediglich ein Sitzungsgeld und
Spesenentschädigung von CHF 250.-. In der Regel werden pro Geschäftsjahr 4 Sitzungen
durchgeführt.

Die Höhe der Sitzungsgelder ist seit Jahren unverändert. Der Vorstand erachtet es jedoch als sinnvoll, dass zukünftige Erhöhungen der Vorstandsentschädigungen von der Generalversammlung genehmigt werden müssen.

Fazit: Der SRV-Vorstand empfiehlt aus Compliance Gründen, der Anpassung des Artikels
14.2 zuzustimmen.

Votum Vorstand zur anonymen Abstimmung über finanzielle Themen

Wir möchten im Verband grundsätzlich eine offene Kommunikationskultur leben, bei der man auch kontrovers diskutieren kann und offen für Kritik ist. Dies entspricht dem demokratischen Verständnis unserer Schweizer Kultur.

Alle sollen offen zu ihrer Meinung stehen können und diese nicht anonym äussern müssen. Für den Fall, dass trotzdem einmal eine geheime Abstimmung oder Wahl sinnvoll oder notwendig ist, kann dies bereits gemäss geltenden Statuten von jedem Mitglied jederzeit verlangt werden.

Fazit: Der Vorstand erachtet die Ergänzung für eine generelle geheime Abstimmung der
vorgeschlagenen Punkte nicht als notwendig und empfiehlt, der Anpassung nicht
zuzustimmen.

Dies entspricht nicht der Mehrheit der auf die Umfrage von TRAVEL INSIDE antwortenden Leser*innen. 61% sind dafür, dass Abstimmungen über finanzielle Themen anonym durchgeführt werden.

Amtszeitbeschränkung

In ihrem zweiten Antrag verlangt Barbara Wohlfarth eine Amtszeitbeschränkung der Vorstandsmitglieder auf maximal drei Amtszeiten à drei Jahre und maximal zwei Wiederwahlen.

Votum Vorstand zur Amtszeitbeschränkung

Vorstandsmitglieder werden alle 3 Jahre demokratisch gewählt, und laut Statuten, Artikel 23.2., ist jedes Aktivmitglied berechtigt, Kandidaten für den Vorstand vorzuschlagen. Es ist im Interesse der Reisebranche, dass sich die Zusammenstellung des Vorstandes aus den CEO der grössten Veranstalter, mittelgrossen TOs und Inhaber unabhängiger Reisebüros zusammensetzt – so dass wir mit einer Stimme für die gesamte Branche sprechen können.

Wir erachten es als sinnvoll, dass die Vorstandsmitglieder eine entsprechende Position haben und die CEO der grossen Veranstalter in einer Verbandsfunktion mit einbezogen werden. Das in Artikel 22 definierte Profil eines Vorstandsmitglieds könnte bei einer Amtszeitbeschränkung nicht bei jeder Vorstandsfunktion bestmöglich abgedeckt werden.

Als Beispiel dient hier das Ressort Politik mit André Lüthi, der sich bereits seit 8 Amtszeiten für die Branche zur Verfügung stellt. Es gilt festzuhalten, dass sich die Konstellation des Vorstandes sich in den letzten Jahren stetig verändert hat und mittlerweile mehr Frauen umfasst und der Retail sowie die Romandie besser vertreten ist. Erfahrungsgemäss gibt es leider nicht viele Anwärter, die sich aus eigenem Antrieb für die Vorstandsämter bewerben und sich über Jahre für die Branche zur Verfügung stellen möchten.

Fazit: Aus all diesen Gründen empfiehlt der Vorstand, die Ergänzung zu Artikel 23.1. abzulehnen.

Auch dies entspricht nicht der Meinung der TRAVEL INSIDE Leser*innen. 64% sprachen sich in der Umfrage für eine Beschränkung auf drei Amtszeiten und zwei Wiederwahlen. (BRA)