
Das katarische Gesundheitsministerium (MoPH) hat die Reiserichtlinien des Landes aktualisiert. Seit Montag, dem 28. Februar 2022, sind zahlreiche Länder, darunter auch die Schweiz, Deutschland und Österreich, von der roten Liste gestrichen.
Alle Katar-Reisenden, die vollständig mit einem vom MoPH anerkannten COVID-19-Impfstoff geimpft sind, der innerhalb einer bestimmten Immunitätsdauer verabreicht wurde, unterliegen nicht mehr der Quarantäne, es sei denn, sie kommen aus einem Land der Roten Liste.
Nach der zweiten Dosis oder Auffrischungsimpfung mit den Impfstoffen von Pfizer, Moderna und Astrazeneca beträgt die Gültigkeit der Impfung neun Monate.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Alle Besucher müssen vor Reiseantritt ein negatives PCR-Laborergebnis vorlegen, das bei Abflug nicht älter als 48 Stunden ist.
- Besucher müssen sich spätestens drei Tage vor Ankunft in Katar über das Registrierungssystem (www.ehteraz.gov.qa) registrieren und alle relevanten offiziellen Dokumente hochladen, wie z. B. Impfbescheinigungen, Nachweise über frühere COVID-19-Infektionen, serologische Antikörpertestergebnisse (für bedingte Impfstoffe) und PCR-Laborergebnisse, und zwar mindestens drei Tage vor der Ankunft.
- Obwohl das Hochladen des PCR-Testergebnisses bei der elektronischen Vorregistrierung nicht zwingend erforderlich ist, muss das Original des PCR-Testergebnisses bei der Flug- oder Schifffahrtgesellschaft unbedingt vorgelegt werden, damit Gäste an Bord des Flugzeugs bzw. eines Schiffes gehen können (zu Land und zu Wasser).
- Alle Passagiere müssen vor ihrer Ankunft in Katar eine entsprechende Verpflichtungs- und Anerkennungserklärung unterschreiben. Das Formular ist auf der Website des Ministry of Public Health, der Website der Vorregistrierungsplattform und dem Online-Buchungsformular der Fluggesellschaft verfügbar.
- Reisende sollten die Ehteraz Mobile-App herunterladen und sie bei der Ankunft mit einer lokalen oder internationalen SIM-Karte auf ihrem Mobiltelefon aktivieren.
(TI)
