![recht-paragraph-gesetz-e1471933205523-696x385[1]](https://abouttravel.ch/wp-content/uploads/2017/04/recht-paragraph-gesetz-e1471933205523-696x3851.jpg)
Die EU-Kommission hat kürzlich eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Erfahrung von Reisenden und Reisenden durch Stärkung ihrer Rechte angenommen.
Der Deutsche Reiseverband (DRV) zeigt sich mit dem Entwurf der EU-Kommission zur geplanten Revision der Pauschalreiserichtlinie in einer ersten Bewertung nicht zufrieden (oder: …sieht Licht und Schatten).
Laut DRV wird das ursprüngliche Ziel der Kommission, Konsumenten besser abzusichern, verfehlt. Dazu der Verband: «Bereits heute ist die Pauschalreise das verbraucherfreundlichste und am besten abgesicherte Reiseprodukt im Markt. Ziel einer Regulierung müsste es daher sein, auch die vielen anderen Reiseformen auf ein ähnliches Schutzniveau zu bringen. Das wäre gut für die Verbraucher und gut für die Wettbewerbsgerechtigkeit. Beides gelingt der EU-Kommission mit dem vorgelegten Entwurf nicht.»
Mit dem Entwurf würden laut DRV einseitig die Pflichten von Reiseveranstaltern und Vermittlern verschärft und die Pauschalreise damit verteuert. In Folge der geplanten Veränderungen drohe eine Erhöhung der ohnehin schon hohen Kosten für die Insolvenzabsicherung.
Damit wiederum steigt die Attraktivität der vermeintlich günstigeren, aber ungeschützten Reiseformen. «Das führt das Ziel der EU, einen besseren Verbraucherschutz zu erzielen ad absurdum und führt gleichzeitig zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen», erklärt der Verband.
Der DRV werde mit der deutschen Bundesregierung im EU-Rat und im Austausch mit den Parlamentariern im Europäischen Parlament und im deutschen Bundestag alles daran setzen, diesen Entwurf zu verbessern. (TI)








