Flughafen Zürich will Lärmzuschläge erhöhen

Zur Verbesserung der Lärmsituation und der Neueinteilung der Lärmklassen reicht der Airport ein entsprechendes Gesuch beim BAZL ein.
©Flughafen Zürich AG

Die Flughafen Zürich AG hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt  (BAZL) ein Gesuch um Erhöhung der Lärmzuschläge, insbesondere in den sensiblen Nachtstunden, sowie eine Neueinteilung der Lärmklassen eingereicht. Das ist eine von mehreren Massnahmen, um die Verspätungssituation zu verbessern, erklärt der Flughafen Zürich.

Da die Lärmimmissionen gemäss Lärmschutz-Verordnung des Bundes in der Nacht teilweise zu hoch sind, muss der Flughafen Zürich Massnahmen ergreifen. Eine davon ist die Erhöhung der Lärmzuschläge in den Nachtstunden als Lenkungsmassnahme, damit möglichst pünktlich und mit möglichst leisen Flugzeugen geflogen wird. 

Der Flughafen Zürich hat daher im Dezember 2024 einen Antrag für die Anpassung der Lärmgebühren beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Die Anhörung des BAZL startet am 7. Januar und dauert bis zum 10. Februar 2025.

Überarbeitung Lärmklassen und Erhöhung der Tageslärmgebühren

Die letzte Neuberechnung des Lärmgebührenmodells liegt mehr als zehn Jahre zurück, erklärt der grösste Schweizer Flughafen. Deshalb erfolgt unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklung eine Neueinteilung der Flugzeugtypen anhand der Lärmmessdaten 2023 in fünf Lärmklassen. 

Neben der Neueinteilung der Lärmklassen soll auch eine Erhöhung der Lärmzuschläge für Starts nach 23:00 Uhr sowie eine zusätzliche Gebührenstufe für Starts ab 23:15 Uhr eingeführt werden.

Damit soll Anreiz geschaffen werden, dass im Verspätungsfall möglichst rasch gestartet wird. Auch die Zuschläge für Landungen zwischen 23:15 Uhr und 23:30 Uhr sollen erhöht werden. Bis 23:30 Uhr gilt am Flughafen Zürich ein bewilligungsfreier Verspätungsabbau.

Nebst den Lärmzuschlägen in der Nacht werden auch die Tageslärmgebühren erhöht. Ziel sei eine Förderung der Flugzeugflottenerneuerung durch die Fluggesellschaften, so der Flughafen Zürich. Im Vordergrund stehe die Ablösung der Kurz- und Mittelstreckenflotten (A320-Familie). Damit sollen Anreize zur Anschaffung der A320neo geschaffen werden.

Die Erhöhung der im internationalen Vergleich bereits hohen Lärmzuschläge für laute Flugzeuge in Zürich entspricht auch dem SIL-Objektblatt, das derzeit in der Vernehmlassung ist. Dieses sieht längerfristig sogar eine Verdreifachung der heutigen Lärmzuschläge für Starts nach 23:00 Uhr vor.

Bundesamt für Zivilluftfahrt entscheidet

Da es sich beim Antrag der Flughafen Zürich AG, die Lärmgebühren zu erhöhen, um eine Sanierungsmassnahme nach Art. 16 des Umweltschutzgesetzes handelt, werden die Lärmgebühren nicht im regulären Verfahren festgelegt. Stattdessen wird das BAZL über den Antrag entscheiden. Anschliessend sollen die Lärmgebühren als fixer Bestandteil in das reguläre Verfahren zur Anpassung der übrigen Flughafengebühren des Flughafens Zürich einfliessen. Dieses soll ab April 2025 starten.

Bundesauftrag und Lärmschutz

Die Flughafen Zürich AG hat einen Auftrag des Bundes – eine Konzession –, um die Schweiz durch möglichst gute Direktverbindungen mit der Welt zu vernetzen. Mit rund 200 Direktverbindungen sei die Schweiz heute sehr gut an die Welt angeschlossen, so der Flughafen Zürich. Gleichzeitig habe das Unternehmen die restriktivsten Rahmenbedingungen vergleichbarer Flughäfen.

Der Flughafen Zürich setze sich durch die Erhöhung der Lärmgebühren für eine Verbesserung der Pünktlichkeit und die Anschaffung von lärmeffizienten Flugzeugtypen ein, erklärt das Unternehmen weiter.

Weitere Massnahmen blockiert

Weitere Massnahmen, die der Flughafen Zürich nebst der Lärmgebührenerhöhung zur Reduktion von Verspätungen umsetzen will, sind beispielsweise der ‘Straight 16’ – der Start auf der Piste 16 geradeaus tagsüber bei Bise – oder die Entflechtung der Abflugroute Piste 28. Diese beiden Massnahmen seien jedoch in den Betriebsreglementsverfahren blockiert, was ärgerlich sei, erklärt die Flughafen Zürich AG weiter. Dass nun das SIL-Objektblatt öffentlich aufliegt, sei erfreulich, damit die Verfahren vorangetrieben werden können, schliesst der Flughafen Zürich ab. (TI)