Garantiefonds zahlt 20% zurück

Die provisorische Jahresrechnung des Garantiefonds fällt trotz der grossen Konkursfälle im Jahr 2024 besser aus als erwartet.
©Shutterstock.com/Natali Glado

Das sind die positiven Nachrichten aus dem Hause Garantiefonds: Die Reserven des Fonds konnten um weitere 3,8 Millionen Franken erhöht werden und die Teilnehmenden erhalten wie im Vorjahr eine Rückvergütung auf den bezahlten Gebühren.

Das provisorische Jahresergebnis 2024 des Garantiefonds falle besser aus als erwartet, heisst es in der Mitteilung.  Die Reserven für künftige Schadenfälle hätten dank stabiler Kosten, steigender Umsätze der Teilnehmer und höherer Finanzerträge weiter gestärkt werden, und dies in einem herausfordernden Umfeld.

André Dosé, Präsident Garantiefonds ©zVg/màd

André Dosé, Präsident des Stiftungsrates: «Trotz einiger bemerkenswerter Konkurse konnten die Reserven für künftige Schadenfälle um voraussichtlich 3,8 Millionen Franken erhöht werden. Das positive Ergebnis des Garantiefonds im vergangenen Jahr zeigt, wie wichtig die gemeinsamen Anstrengungen aller Beteiligten sind. Unsere vorausschauende Planung, die Solidarität und Reife der Branche sowie die effiziente Abwicklung der Konkursfälle haben zu einer stabileren finanziellen Situation geführt».

Gemäss Garantiefonds könne nun wie im Vorjahr auch 2025 eine Rückzahlung der eingezahlten Beiträge an die Teilnehmer erfolgen. Der Stiftungsrat habe einstimmig beschlossen, eine Rückvergütung von 20% der im Jahr 2024 eingezahlten Beiträge pro Teilnehmer zu gewähren. Diese Rückvergütung werde mit Vorliegen der Jahresrechnung 2024 fällig und mit der zweiten Akontozahlung im August 2025 verrechnet.

Alle Teilnehmer, die dem Garantiefonds vor dem 1. Januar 2025 beigetreten sind und sich
nicht in einer gekündigten Position befinden, kommen in den Genuss dieser Rückvergütung.
Auch wenn das angestrebte Niveau noch nicht erreicht sei, zeigten die Fondsreserven eine
positive Entwicklung.

«Wir blicken optimistisch in die Zukunft und setzen uns dafür ein, den Garantiefonds weiter zu stärken und eine solide Basis für die kommenden Herausforderungen zu schaffen – im Interesse der Reisenden und der gesamten Branche», so André Dosé abschliessend. (TI)


Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung und sorgt für die Erfüllung des Stiftungszweckes, die Wahrung der Rechte der Konsumenten und die sorgfältige Betreuung des Vermögens. Die Mehrheit des Stiftungsrates muss aus aktiven, in leitender Position eines Unternehmens stehenden Branchenvertretern bestehen.

Als Präsident ist ein Mitglied des Stiftungsrates zu wählen, das nicht oder nicht mehr aktiv in der Reisebranche tätig ist. Als weiteres Mitglied des Stiftungsrates ist ein unabhängiger, juristischer Berater zu wählen. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Stiftungsrat ergänzt sich selbst.

  • André Dosé, Präsident
  • Daniel Bühlmann, Vizepräsident /  Vorsitzender Finanzausschuss
  • Rolf Weber, Vizepräsident
  • lic.iur. Rolf Besser, Rechtsberater
  • Claude Luterbacher, Mitglied
  • Heinrich Marti, Mitglied
  • Stephan Roemer, Mitglied
  • Philipp von Czapiewski, Mitglied
  • Silvia Cornel, Mitglied
  • Björn T. Eckardt, Mitglied
  • Stephanie Schulze zur Wiesch, Mitglied
  • lic.iur. Till Gontensweiler, Obmann der Beschwerdeinstanz