Genügt bald ein ‘Face scan’ am Flughafen Zürich?

Der Flughafen Zürich will Grundlage für Gesichtserkennung schaffen.
Foto: Airport Schiphol

Viele Flughäfen haben die Gesichtserkennung bereits eingeführt. Auch der Flughafen Zürich will nun die gesetzliche Grundlage dafür schaffen.

Wie verschiedene Medien, darunter Saldo.ch, berichten, will der Flughafen Zürich die gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Gesichtserkennungstechnologie schaffen. In einer E-mail an das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) hat die Flughafen Zürich AG dies angeregt und will damit die Zukunftsfähigkeit sichern.

Nahtloses Reiseerlebnis

Passagiere die ein biometrisches Profil angelegt haben, sollen in Zukunft nahtlos durch den Flughafen reisen können, indem das biometrische Profil für Gepäckabgabe, Boarding und Bordkartenkontrolle genutzt wird. Spekuliert wird in den Medien, dass der Flughafen die Gesichtserkennung auch verwenden will um Wartezeiten, Passagierflügge und Wegzeiten zu messen und zu analysieren. Sie soll zudem auch für kommerzielle Dienstleistungen angewendet werden können.

Gegenüber dem Tages-Anzeiger relativiert der Flughafen nun die Pläne: «Wir prüfen momentan den freiwilligen Einsatz von Biometrie ausschliesslich an den Orten, die bereits heute selbständig durch das Scannen der Bordkarte genutzt werden können, beispielsweise bei den ‘Self-Bag-Drop’-Automaten, bei der Bordkartenkontrolle und beim Boarding».

Revision des Luftfahrtgesetzes

Das Luftfahrgesetz wird alle paar Jahre angepasst und dies war der Hintergrund, den der Flughafen zu der E-Mail an das Bazl veranlasste. «Es gilt, bei einer Revision sicherzustellen, dass die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sin, um mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten zu können und zukunftsfähig zu bleiben.» Deshalb wollte der Flughafen mit dieser E-Mail die Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Gesichtserkennungstechnologie anregen.

Auch in Zukunft freiwillig

Auch in Zukunft soll die Nutzung von Gesichtserkennung freiwillig bleiben und selbst bestimmt durch die Passagiere erfolgen. Andere Nutzungsmöglichkeiten als für Gepäckaufgabe, Bordkartenkontrolle und Boarding seien nicht vorgesehen, erklärt der Flughafen. Die technische Einrichtung dafür muss zudem zuerst beschafft werden.

Noch ist unklar wann die Gesichtserkennung eingeführt werden kann. Die Vernehmlassungsfrist für diese Gesetzesänderung lief am 28. November 2024 ab. Nun ist der Bundesrat der entscheiden muss, aber gegen das Gesetz kann das fakultative Referendum ergriffen werden. Demzufolge könnte es noch Jahre dauern, bis der Flughafen Zürich die Technologie für die biometrische Gesichtserkennung beschaffen und anwenden kann. (BRA)

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