Gerichtskosten übersteigen Reisekosten

Rechtsanwalt Rolf Metz schildert im «Travel ius» Newsletter einen Fall den das Bundesgericht entscheiden musste.
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Eine Kundin mietete über booking.com eine Ferienvilla in Florida. Als sie mit ihrer und einer befreundeten Familie die Villa beziehen wollten, war diese (gemäss der Aussage der Klägerin) in einem unzumutbaren Zustand. Dieser unzumutbare Zustand wurde auch nicht innert eines Tages beseitigt. So zogen die beiden Familien ins Hotel. Vor Gericht verlangte die Kundin in erster Linie den Mietpreis zurück, CHF 20’768.20 (USD 20’480).

Wer soll eingeklagt werden

Zuerst stellt sich die Frage wer eingeklagt werden soll, booking.com oder der eigentliche Vermieter der Villa. Die Klägerin entschied sich, Booking.com BV (Holland) und Booking.com (Schweiz) AG beim Bezirksgericht (1. Instanz) einzuklagen.

Das Bezirksgericht verurteilte Booking.com BV (Holland), den bezahlten Mietzins zurückzubezahlen. Booking.com (Schweiz) AG musste nichts bezahlen, da sie mit der Sache nichts zu tun hatte.

Booking.com BV war mit dem Urteil nicht einverstanden und legte Berufung beim Obergericht des Kantons Aargau ein (2. Instanz). Das Obergericht wies die Klage ab.
Dieses Urteil akzeptierte die Klägerin nicht und gelangte ans Bundesgericht (3. Instanz).

Exempel für aufwändiges Gerichtsverfahren

Das Bundesgericht urteilt über vermögensrechtliche Streitigkeiten nur, wenn man um mindestens CHF 30’000 Franken streitet. Dies war hier nicht Fall.

Eine Ausnahmebestimmung (Art. 74 Abs. 2 Bst. a Bundesgerichtsgesetz) besagt, dass das Bundesgereicht auf den Fall eintreten kann, wenn die Streitsache von grundsätzlicher Bedeutung ist. Das Bundesgericht erachtete den Fall aber nicht als grundsätzlich Bedeutend nahm zum eigentlichen Streit keine Stellung. Entsprechend ist das Urteil des Obergericht rechtskräftig und massgebend.

Reiner Mietvertrag

Das Obergericht klärte zuerst, was eine Pauschalreise ist und ob eine Ferienwohnung (Mietwohnung) unter das Pauschalreisegesetz fällt und kam, wenig erstaunlich zum Schluss, dass Ferienwohnungen und Ferienhäuser reine Mietverträge sind und entsprechend das Pauschalreisegesetz nicht zur Anwendung kommt. Dies würde im Übrigen auch für Mietwagen und Motorhome- bzw. Camper-Mieten gelten.

Eine Pauschalreise kann nur vorliegen, wenn zur Mietwohnung z.B. ein Flug oder andere touristische Leistungen, die einen wesentlichen Teil ausmachen, z.B. Sprachkurs kombiniert werden.

Wer ist Vertragspartei?

Dann klärte das Obergericht, ob Booking.com BV als eigentlicher Vermieter Vertragspartei wäre oder lediglich als Vermittler auftrat. Dabei stützte sich das Gericht auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Booking.com BV. Booking.com BV konnte nachweisen, dass die Klägerin diese Bedingungen, gemäss deren Booking.com BV nur als Vermittler auftritt, bei Buchung akzeptierte. Folglich entschied das Gericht, dass Booking.com BV als Vermittler nicht für den Zustand der Villa haftet.

Dies gilt auch für Reisebüros die einzelne Leistungen vermitteln, sofern deren Allgemeine Geschäftsbedingungen diesbezüglich klar und eindeutig abgefasst sind und der Nachweis erbracht werden kann, dass der Kunde diese bei Buchung akzeptierte.

Rechtskosten übersteigen Streitwert

Wer den Prozess verliert, zahlt alle Kosten, so lautet die Regel. Das bedeutet in diesem Fall: Gerichtskosten für das Verfahren vor dem Bundesgericht CHF 2’000 und der beklagten Partei waren Fr. 2’500 zu bezahlen. Das Obergerichtsverfahren kostete CHF. 2’500 und die Parteientschädigung betrug Fr. 3’781.90. Das Verfahren vor dem Bezirksgericht: Gerichtskosten CHF 6’412.23, und dazu kam die Parteientschädigung von Fr. 4’817.10. Total Kosten, die die Klägerin zu bezahlen hatte: Gerichtskosten rund CHF 11’000, Parteientschädigung an die Gegenpartei rund Fr. 11’000 = rund Fr. 22’000 und dann das Honorar für den eigenen Anwalt. (TI)