Geschäftlich in die USA – darauf müssen Reisende achten

In einer Umfrage stellt die europäische Vereinigung der Geschäftsreiseverbände BT4 Europe eine wachsende Besorgnis über die Beschränkung von Geschäftsreisen in die USA fest.
©Unsplash / Kevin Lanceplaine

BT4Europe hat heute die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage unter seinen Mitgliedern veröffentlicht, in der die Auswirkungen der neuen US-Regierungspolitik auf europäische Geschäftsreisen in die Vereinigten Staaten untersucht wurden. Die Ergebnisse zeigen ein
steigendes Mass an Besorgnis sowohl bei Travel Managern als auch bei Geschäftsreisenden in ganz Europa, insbesondere hinsichtlich möglicher Einreiseverweigerungen, Abschieberisiken und allgemeiner Auswirkungen auf internationale Geschäftsaktivitäten.

Bei der Anfang April 2025 durchgeführten Umfrage wurden Antworten von einem Querschnitt der europäischen Geschäftsreiseverbände eingeholt.

Die wichtigsten Ergebnisse

Weitverbreitete Besorgnis
Die meisten Befragten gaben an, dass kurzfristige Geschäftsreisen in die USA
ein Grund zur Sorge geworden sind. Dazu gehört die zunehmende Besorgnis sowohl von
Geschäftsreisenden als auch von Individualreisenden über die Unberechenbarkeit der Einreiseverfahren in die USA.
Wahrgenommenes Risiko der Abschiebung und Inhaftierung
Eine beträchtliche Anzahl der Befragten (88%) beobachtete ein steigendes Risiko der Abschiebung oder Inhaftierung für europäische Geschäftsreisende bei dem Versuch, in die Vereinigten Staaten einzureisen, wobei einige auf eine verstärkte Kontrolle von Staatsangehörigen mit doppelter Staatsangehörigkeit, Mitgliedern der LGBTQ+-Gemeinschaft und Personen, die sich in den sozialen Medien politisch äusserten hinwiesen.
Reaktionen von Unternehmen in ganz Europa
Unternehmen in Ländern wie den Niederlanden und Italien weisen zunehmend darauf hin, dass Reisen in die USA ein strategisches Problem darstellen. Reisemanager überwachen nun aktiver die Reisehinweise der Regierung, stellen sicher, dass die ESTA-Anträge sorgfältig ausgefüllt werden, und suchen nach fachkundiger Beratung, um ihre
Reisenden zu schützen.
Vorsorgemassnahmen
Unternehmen führen eine Reihe von Schutzmassnahmen durch, darunter:
– Ausstellung von Erklärungsschreiben an Reisende, in denen der Zweck ihrer Reise genau beschrieben wird.
– Angebot zusätzlicher Versicherungen und rechtlicher Unterstützung.
– Hinzufügung von Warnungen in Online-Buchungstools (OBTs) und Aktualisierung interner Reiseanleitungen.
– Empfehlung, weniger zu reisen oder alternative Märkte zu erkunden.
Weiterreichende Auswirkungen
Über die unmittelbaren Reisebedenken hinaus bewerten europäische Unternehmen
ihre transatlantischen Reisestrategien im Lichte der aktuellen US-Politik neu. Unter anderem werden auch wirtschaftliche Faktoren wie mögliche Zollverschiebungen und veränderte Preise der Fluggesellschaften berücksichtigt, die sich auf die Budgets für Geschäftsreisen auswirken könnten.

«Unsere Mitglieder schlagen Alarm wegen der tatsächlichen und vermeintlichen Risiken, denen ihre Mitarbeiter bei Reisen in die Vereinigten Staaten ausgesetzt sind. Wir fordern die US-Regierung dringend auf, für Klarheit, Transparenz und Fairness bei ihren Einreiseverfahren zu sorgen. Geschäftsreisen sind ein Eckpfeiler der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen und unangemessene Beschränkungen gefährden sowohl die Sicherheit des Einzelnen als auch die Zusammenarbeit von Unternehmen», fordert BT4 Europe Chairman Patrick Diemer (VDR) von den US-Behörden.

Es hat sich kaum etwas geändert

An den Einreiseformalitäten hat sich grundsätzlich nichts geändert, auch nicht für Geschäftsreisende. Nach wie vor kann mit einem gültigen ESTA in die USA gereist werden. Ein neues ESTA muss mindestens 72 Stunden vor Ankunft digital beantragt werden. Zudem benötigt man einen bis zum Rückreisedatum gültigen biometrischen Reisepass und ein gültiges Ticket für den Rück- oder Weiterflug. Die Gültigkeit des ESTA beträgt zwei Jahre und gilt für eine unbeschränkte Zahl von Einreisen mit einem maximalen Aufenthalt von jeweils 90 Tagen.

Ein neuer Reisepass bedingt zwingend ein neues Esta. Als Geschlecht wird nur noch ‘männlich’ oder ‘weiblich’ akzeptiert, was auch für Personen gilt, die in ihrem Pass einen Geschlechtseintrag ‘X’ haben.

Migrationsbeamte entscheiden

Wie schon immer entscheiden letztlich die Beamten bei der Grenzkontrolle, nicht der ESTA-Antrag. Er kann beispielsweise prüfen, ob der Einreisende zuvor in einem Land war, welches ein US-Visum zur Bedingung machen würde, beispielsweise Kuba. Trifft dies zu und wurde nicht korrekt angegeben, kann der Grenzbeamte die Abschiebung entscheiden.

Kontrolle elektronischer Geräte

Grenzbeamte dürfen bei Verdacht, dass Inhalte elektronischer Geräte gegen die gesetzlichen Bestimmungen der USA verstossen, Handys, Laptops etc. durchsuchen, E-Mails lesen und Social Media Konten überprüfen um allfällige widersprüchliche oder falsche Angaben zu verifizieren. Damit sensible Firmendaten dabei nicht in falsche Hände geraten Geschäftsreisende sollten sich mit der IT- oder Datenschutzabteilung vorgängig absprechen.

(Business Traveltip / BRA)

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