
Der Bund hat am Mittwoch die Wertfreigrenze von CHF 300 auf CHF 150 halbiert. Wer ausserhalb der Schweizer Grenzen Waren im Wert von über CHF 150 einkauft, muss deklarieren und die Mehrwertsteuer von 8,1% bezahlen. Die Regelung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Betrifft nicht nur Einkaufstouristen, sondern auch die Reisebranche
Mit dieser Massnahme soll der Einkaufstourismus bekämpft werden. Die Herabsetzung der Wertfreigrenze betrifft aber nicht nur Einkauftouristen, die über die Schweizer Grenzen zum Einkaufen fahren. Auch die Reisebranche ist davon betroffen.
Sowohl Geschäfts- als auch Ferienreisende, die in die Schweiz zurückkehren, müssen ihre im Ausland gekauften Waren deklarieren und die Mehrwertsteuer auf dem Warenwert bezahlen. Wer in den Ferien Souvenirs oder dergleichen einkauft, gibt dabei schnell einmal mehr als CHF 150 aus.
Viele Reisende schmuggeln Waren am Zoll vorbei
Am Flughafen müssen die Einkäufe auch schon jetzt deklariert werden, doch die meisten Reiserückkehrer stört das wenig, sie laufen einfach an der Kontrolle vorbei. Wie der Blick schreibt, werden nur vereinzelt Reisende für eine Stichprobe herausgepickt. Es werde davon ausgegangen, dass drei von vier Personen die Waren am Zoll vorbeischmuggeln.
Kontrollen sollen nicht verschärft werden
Mit der Herabsetzung der Wertfreigrenze könnten sich Kontrollen nun aber verschärfen. Das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) hält gegenüber dem Blick fest, dass man nun aber keine Jagd auf die Ferienrückkehrer machen wolle. Eine Sprecherin kommentierte, dass die Kontrollen wie bisher mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen durchgeführt werden sollen und keine Intensivierung der Kontrollen geplant sei.
Wer Waren im Wert von mehr als CHF 150 nicht deklariert, wird gebüsst
Reiserückkehrer, die Waren über der Wertfreigrenze am Zoll vorbei ‘schmuggeln’, können – wie bis anhin – gebüsst werden. Ab Januar aber schon bei einem Warenwert von mehr als CHF 150. Es sei für Reisende deshalb wichtig, diese neue Regelung zu kennen. (TI)








