Härtefallhilfe: Jetzt aktiviert der SRV die kantonalen Taskforces

Kantone die Härtefallhilfe für 2021 verwehrten sollen von Taskforces nochmals dazu aufgefordert werden.
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Am 8.2.2022 tritt die Härtefallverordnung 2022 in Kraft. Deren Hauptzweck ist es zu definieren, unter welchen Voraussetzungen sich der Bund an kantonalen Härtefallmassnahmen zur Abfederung von ab dem 1. Januar 2022 angefallenen Covid-bedingten ungedeckten Kosten beteiligt.

  • Gemäss den Erläuterungen zu der Härtefallverordung 2022 haben die Kantone die Möglichkeit, mit einer einzigen kantonalen Härtefallregelung die Härtefallhilfen für das erste Halbjahr 2022 wie auch rückwirkend für das ganze oder Teile des zweiten Halbjahres 2021 auszurichten.
  • Für Kantone, die diese Möglichkeit nutzen wollen, werden daher die Fristen für die Gesuchseinreichung nach der alten Härtefallverordnung von Ende März 2022 auf Ende Juni 2022 verlängert.

Diese Tatsache veranlasste Walter Kunz, Geschäftsführer des SRV, die Kantonalen Taskforces derjenigen Kantone, die bisher Härtefallhilfen für das zweite Halbjahr 2021 verweigerten, aufzufordern, nochmals an die entsprechenden Kantonsregierungen heranzutreten.

Hans-Peter Brasser