TRAVEL INSIDE-Umfrage: SRV-GV – sollen die Anträge von Barbara Wohlfarth angenommen werden?

Nehmen Sie an der Umfrage von TRAVEL INSIDE teil.
Barbara Wohlfarth ©TRAVEL INSIDE

Barbara Wohlfarth, Geschäftsinhaberin von Reisecocktail GmbH, hat zwei Anträge gestellt, welche an der SRV-Generalversammlung in Madeira am 8. November 2024 zur Abstimmung kommen werden.

Bei den beiden Anträgen geht es zum einen um Finanzen, zum anderen um eine Amtszeitbeschränkung des Vorstands:

Antrag 1: Anonyme Abstimmungen Finanzen

Ergänzung zu Artikel 14.2.:
Festsetzung der Jahresbeiträge und allfälliger Eintrittsgebühren, und Erhöhung der Vorstandsentschädigungen.

Ergänzung zu Artikel 21.4:
Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch Erheben der Stimmrechtsausweise, es sei denn, die Versammlung beschliesse geheime Abstimmung oder Wahl. Abstimmungen über die Erhöhung der Mitgliedsbeiträge sowie die Erhöhung der Vorstandsentschädigungen innerhalb des Budgets werden in jedem Fall anonym durchgeführt.

Begründung:
«In der Reisebranche ist Transparenz bei solchen Themen besonders wichtig. Speziell bei Artikel 14.2 würde durch mehr Offenlegung klar, welche Leistungen der Vorstand erbringt und welche Entschädigungen er dafür erhält. Gerüchte sind dabei vorbei.

Erhöhungen von Vorstandsentschädigungen sollen von der Generalversammlung genehmigt werden. Ausserdem sollen Abstimmungen über Erhöhungen von Jahresbeiträgen und Vorstandsentschädigungen anonym durchgeführt werden. Das würde es auch kleineren
Reisebüros erleichtern, ihre Meinung offen zu äussern, ohne Angst haben zu müssen, Nachteile zu erleiden. Sie müssen sich damit nicht länger hinter Enthaltungen verstecken.»

Sind Sie dafür, dass über die Festsetzung der Jahresbeiträge und allfälliger Eintrittsgebühren sowie die Erhöhung der Vorstandsentschädigungen anonym abgestimmt werden soll?

Antrag 2: Amtszeitbeschränkung Vorstand

Ergänzung zu Artikel 23.1: Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder wird auf insgesamt drei Amtszeiten begrenzt. Es sind maximal zwei Wiederwahlen möglich. Entsteht im Vorstand eine Vakanz, so wird an der nächsten Generalversammlung ein neues Vorstandsmitglied für drei Jahre gewählt.

Begründung: 
«Neun Jahre im Vorstand sind ausreichend. Nur durch eine Amtszeitbeschränkung erhalten junge Talente die Möglichkeit, in solche Positionen vorzurücken und die Zukunft der Branche aktiv mitzugestalten. Unsere Branche ist dafür bekannt, dass sich langjährige Vorstandsmitglieder an ihren Posten festklammern. Eine regelmässige Erneuerung des Vorstands schafft die Möglichkeit, frischen Wind und neue Ideen in das Gremium zu bringen. Gleichzeitig bietet es auch jüngeren Kräften eine Chance, Verantwortung zu übernehmen.»

Sind Sie dafür, dass die Amtszeit der Vorstandsmitglieder auf insgesamt drei Amtszeiten begrenzt wird?

 

TRAVEL INSIDE möchte von Ihnen wissen, wie Sie zu diesen beiden Mitgliederanträgen von Barbara Wohlfarth stehen.