
Der Verbraucherverband Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gegen die Lufthansa geklagt und vor dem Landgericht Köln gewonnen – dem Kranich wurden zwar nicht die Flügel, aber immerhin der Schnabel gestutzt. Zankapfel waren gewisse Aussagen, mit welcher die Airline im Zusammenhang mit CO2-Ausgleichsmassnahmen geworben hatte.
Dem Umweltverband DUH war sauer aufgestossen, dass seiner Meinung nach die Verwenung von Sätzen wie «CO2-Emissionen ausgleichen durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten» irreführend und in sofern unlauter sei, wenn der Kontext dazu «Alle Projekte sorgen dafür, dass langfristig entweder CO2-Emissionen eingespart oder aus der Atmosphäre gebunden werden» ist.
Des weiteren darf auch der Satz «Mit unseren Angeboten zum nachhaltigeren Fliegen können Sie Ihre flugbezogenen CO2-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren» in gewissen Kontexten so nicht mehr verwendet werden, wie das deutsche Portal Aero berichtet.
Das Landgericht Köln bestätigte dem Bericht zufolge, dass der Anklage gegen das Luftfahrtunternehmen «vollumfänglich stattgegeben» worden sei.
Kläger sieht sich bestätigt
Die Deutsche Umwelthilfe sieht im Erfolg dieser Anklage einen «wichtigen Sieg gegen irreführende Werbung» der Lufthansa. «Das Gericht bestätigt unsere Kritik und geht darauf ein, wie eine der weltweit grössten Airlines systematisch die Kundinnen und Kunden täuscht und eine Klimaneutralität von Flugreisen gegen zusätzliche Gebühren vorgaukelt», jubelt der Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, laut einer Mitteilung.
Begründet wurde das Urteil von der Kammer mit der Unklarheit darüber, in welchem Masse und Umfang denn der Betrag konkret CO2-Emissionen beim entsprechend gebuchten Flug im einzelnen reduziere – dies sei ebenso unklar, wie der tatsächliche Anteil Klimaschädlichkeit des Fluges.
«Dadurch wird nach Auffassung der Kammer dem Verbraucher suggeriert, er könne mit seiner Geldzahlung seinen Flug im Wesentlichen klimaneutral gestalten, was unstreitig nicht stimmt», sieht Resch seinen Verband des Weiteren im Urteil bestätigt.
Die Airline selbst äusserte sich auf Anfrage gegenüber Aero nur sehr knapp in dieser Causa: «Lufthansa ist das Urteil bekannt. Wir prüfen dieses sorgfältig». Ob man seitens der Fluggesellschaft dieses Urteil Rekurs einlegen wird, ist noch nicht bekannt – so ist das verdikt auch noch nicht abschliesend rechtskräftig. (TI)
