In einem Bericht über die Prüfung der Gebühren sowie deren Kostendeckungsgrad in der Bundesverwaltung hatte die Eidgenössische Finanzkontrolle 2004 angeregt, die Gebühren des BAZL zu überarbeiten, um die tiefe Eigenfinanzierung, die das Amt aufweist, verbessern zu können. Ende Mai 2007 hatte der Bundesrat einer grundsätzlichen Erhöhung der BAZL-Gebühren zugestimmt, damit das Amt rund 20 zusätzliche Stellen für die Sicherheitsaufsicht über die Schweizer Zivilluftfahrt haushaltneutral finanzieren kann (TI-Online berichtete darüber).
Die neuen Gebührensätze gelten ab 1. Januar 2008. Sie verbessern einerseits den Kostendeckungsgrad des BAZL, anderseits erhöhen sie aber auch die Transparenz im Gebührenwesen des Amtes. Das BAZL rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 4 Mio. Franken. Der Kostendeckungsgrad des Amtes erhöht sich von heute rund 10% auf neu rund 13%. Würde die Gebührenerhöhung auf sämtliche Flugpassagiere umgerechnet, ergäbe dies eine Verteuerung von weniger als 10 Rappen pro Flug.
Die Gebührenverordnung des BAZL regelt die Gebühren für Luftfahrzeuge, für die Ausweise von Piloten, Mechanikern und Fluglotsen sowie für Bewilligungen an Flugbetriebe, Flughäfen und Flugveranstaltungen.
