Nachdem die Carlton-Holding AG 99,34% der Stimmrechte und 99,17% des Kapitals an der Mövenpick-Holding hält, hat sie die Kraftloserklärung der bisher nicht angedienten Aktien eingeleitet. Die betroffenen Aktionäre sollen eine Barabfindung in der Höhe des Angebotspreises erhalten. Damit kommt die Carlton-Holding AG in den angestrebten Alleinbesitz der Mövenpick Holding.
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Carlton hält 99,34% der Mövenpick-Stimmrechte
Nach Ablauf der Nachfrist hält die Carlton-Holding AG 99,34% der Stimmrechte und 99,17% des Kapitals an der Mövenpick-Holding.
