China verschärft Visumsbestimmungen

Betroffen sind Geschäfts- und private Ferienreisende.

Seit dem gestrigen 15. April verlangt China unter anderen auch von Schweizer Bürgern für den Visa-Antrag folgende erweiterten Unterlagen:

  1. Reisepass mit Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und mit mindestens einer leeren Seite für das Visum
  2. Vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular mit einem Lichtbild
  3. Eine bestätigte Hotelbuchung in China.
  4. Eine bestätigte Flugbuchung für die Hin- und Rückreise
  5. Einen Verwandten- oder Familienangehörigennachweis für den Besuch eines/einer Verwandten oder Familienangehörigen in China
  6. Original-Einladung  von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für ein Geschäftsvisum
  7. Antragsteller ohne schweizerische Staatsangehörigkeit müssen die langfristige Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz vorweisen. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden.