Seit dem gestrigen 15. April verlangt China unter anderen auch von Schweizer Bürgern für den Visa-Antrag folgende erweiterten Unterlagen:
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Reisepass mit Gültigkeit von mindestens 6 Monaten und mit mindestens einer leeren Seite für das Visum
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Vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular mit einem Lichtbild
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Eine bestätigte Hotelbuchung in China.
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Eine bestätigte Flugbuchung für die Hin- und Rückreise
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Einen Verwandten- oder Familienangehörigennachweis für den Besuch eines/einer Verwandten oder Familienangehörigen in China
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Original-Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für ein Geschäftsvisum
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Antragsteller ohne schweizerische Staatsangehörigkeit müssen die langfristige Aufenthaltserlaubnis in der Schweiz vorweisen. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden.
